Berthelstal 22.09.2011 20:20
Wenn der Schimmel nun nach 1 Jahr immer noch da ist, können Sie solange Minderung vornehmen bis der Zustand beseitigt ist. Da "verjährt"nichts.
Rein persönlich wundert mich nur das Sie nach einem Jahr mit dem Schimmel doch ganz gut zurecht kommen.