Ghostraider
Allein die Aussage das der Mieter selbst daran Schuld ist reicht nicht aus, es muss schon bewiesen sein das der Mieter Schuld hat.
Eine Kündigung kann erst bei Rückstand von zwei vollen Monatsmieten ausgesprochen werden.
Ich würde die Mietminderung aufheben und eine Mietzurückhaltung durchführen.
Teilen Sie dem Vermieter mit das Sie die Mietminderung zurücknehmen und ab sofort eine Mietzurückhaltung durchführen.
Das heißt.
Die Mietminderung legen Sie auf ein Konto an und wenn der Vermieter den Schaden behoben hat zahlen Sie den angesammelten Betrag dem Vermieter aus.
Es hat zwei Vorteile, erstens der Vermieter kommt in die Puschen und bewegt sich um den Schaden zu beheben und zweitens, Sie kommen nicht in einen Mietrückstand.
Dies würde ich genau wie eine Mietminderung nicht ohne anwaltliche Hilfe durchführen, denn eine zu hoch angesetzte Mietminderung oder Mietzurückhaltung kann wirklich zur Kündigung führen.
Gruß
ghost
lucky78
Hallo
zudem kann ein Vermieter wegen Mietminderung garnicht kündigen..
ich würde mich auf keinen Fall einschüchtern lassen und dennach ebenfalls zum Mieterschutzbund gehen und sich dort beraten lassen.. die haben meistens gute Ideen
meistereder
hallo, danke für den Tip, warte jetzt erstmal den Mittwoch ab, dann ist Auswertung des Meßprotokolls mit Temperatur und Raumfeuchte. Die nassen Flecken sind aber immer noch an der Wand, trotz vorschriftsmäßigen Lüüftens.