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meistereder hat diese Frage gestellt
hallo,

haben immer im Winter in ein und derselben Ecke im Kinderzimmer Schimmel, besonders stark im vorletzten Winter, der so kalt war. Im letzten Jahr ging es so. Jetzt haben wir nach erneut aufgetretenem Schimmel mal die Miete gemindert. Mit dem für uns zuständigen Sachbearbeiter haben wir ausgemacht, mit "Stoppuhr" zu lüften (ich habe das bisher eher nach "Frischluftgeruch" getan) und mittels Hygrometer Lufttemperatur und Feuchte zu messen. Nächste Woche ist erneuter Termin mit ANsicht der Meßergebnisse. Der Vermieter nimmt die Mietminderung nicht an, sagt, wir seien selbst schuld. Die Wohnung über uns hatte aber an derselben Stelle jedes Jahr Schimmel (jetzt sind neue Mieter drin, mit denen habe ich noch nicht geredet), deshalb denke ich, dass es nicht am Lüften liegt (habe, denke ich, eher zuviel als zuwenig gelüftet). Nun teilt uns der Vermieter mit, dass er uns kündigt, wenn wir mit insgesamt einer Monatsmiete im Rückstand sind. Reicht da wirklich eine Monatsmiete? Oder müssen das nicht mehr sein? Habe leider meinen Mietrechtsschutz aus kOstengründen wegen Elternzeit gekündigt. Schade.

Vielen Dank für eure Antworten.

3 Kommentare zu „Schimmel”

Ghostraider Experte!

Allein die Aussage das der Mieter selbst daran Schuld ist reicht nicht aus, es muss schon bewiesen sein das der Mieter Schuld hat.

Eine Kündigung kann erst bei Rückstand von zwei vollen Monatsmieten ausgesprochen werden.
Ich würde die Mietminderung aufheben und eine Mietzurückhaltung durchführen. :-)

Teilen Sie dem Vermieter mit das Sie die Mietminderung zurücknehmen und ab sofort eine Mietzurückhaltung durchführen.
Das heißt.
Die Mietminderung legen Sie auf ein Konto an und wenn der Vermieter den Schaden behoben hat zahlen Sie den angesammelten Betrag dem Vermieter aus.
Es hat zwei Vorteile, erstens der Vermieter kommt in die Puschen und bewegt sich um den Schaden zu beheben und zweitens, Sie kommen nicht in einen Mietrückstand.

Dies würde ich genau wie eine Mietminderung nicht ohne anwaltliche Hilfe durchführen, denn eine zu hoch angesetzte Mietminderung oder Mietzurückhaltung kann wirklich zur Kündigung führen.

Gruß
ghost

lucky78

Hallo

zudem kann ein Vermieter wegen Mietminderung garnicht kündigen..
ich würde mich auf keinen Fall einschüchtern lassen und dennach ebenfalls zum Mieterschutzbund gehen und sich dort beraten lassen.. die haben meistens gute Ideen

meistereder

hallo, danke für den Tip, warte jetzt erstmal den Mittwoch ab, dann ist Auswertung des Meßprotokolls mit Temperatur und Raumfeuchte. Die nassen Flecken sind aber immer noch an der Wand, trotz vorschriftsmäßigen Lüüftens.

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