WBSFrank hat diese Frage gestellt
In 2011 bezog ich eine 68qm große Wohnung. Alles verlief normal. Mitte letzten Jahres bekam ich ein Schreiben vom Vermieter er hätte beim Einzug einen Fehler gemacht, da die Wohnung staatlich gefördert wird. Daraufhin hatte ich einen WBS beantragt und genehmigt bekommen. Den WBS hätte ich auch in 2011 bekommen, da meine drei Kinder mit berücksichtigt wurden und ich deswegen 68qm bewohnen darf.
Der Vermieter hat aber über die gesamte Mietlaufzeit die volle Miete von 7,35 € (ohne NK) erhalten. --- Und natürlich seine Förderung ...
Nun stelle ich mir gerade eben die Frage: Muss er mir die zuviel gezahlte Miete rückwirkend zum Antragsdatum des WBS oder rückwirkend zum Einzugsdatum zurückzahlen?