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silver78 hat diese Frage gestellt
Ich habe eine Frage bezüglich der Rechte eines Mieters/Vermieters. Unser Vermieter wohnt unter uns mit im selbigen Haus. Als wir heute mit unserem Besuch spazieren gehen wollten bemerkten wir, das wir etwas für unser Kind vergessen hatten und mein Mann kehrte nochmals um. Mit großen Augen stand er dann vor unserer durch die Vermieterin geöffneten Wohnungstür, welche mitten in unserem Wohnzimmer stand und ihr Schlüssel steckte in unserem Schloß. Sie stammelte, sie wäre auf dem Weg zu einem Mieter über uns gewesen, und unsere Tür habe aufgestanden. Keines ihrer Worte glauben wir, denn dies klingt mehr als nur unglaubwürdig. Wir waren zu fünft und einer hätte ganz sicher eine offenstehende Tür bemerkt. Darf der Vermieter denn eigentlich einen Wohnungsschlüssel besitzen ohne das der Mieter davon weiß? Und darf sie als Vermieterin eigentlich ohne unser Wissen die Wohnung betreten? Selbst wenn die Tür aufgestanden hätte, wieso geht sie bis ins Wohnzimmer(?). Wir ziehen in 2 Monaten aus, nach dem heutigen Erlebnis natürlich am liebsten sofort. Wie kann man da noch sicher sein das sie nicht ständig die Wohnung betritt, oder wie oft sie schon drin war?! Wie kann man sich in einem solchen Fall wehren, sollte dies nicht rechtens sein. Wir fühlen uns jetzt total in unserer Privatsphäre verletzt. Für Hilfe oder Tips sind wir dankbar. LG

1 Kommentar zu „Vermieter in der Wohnung”

Berthelstal Experte! 13.09.2009 19:14

Ohne Ihre Erlaubnis darf Ihre Wohnung nicht betreten werden, das gilt auch für den Fall, dass Ihre Wohnung offenstand.
Fordern Sie augenblicklich den verbliebenen Schlüssel von der Vermieterin, den ein neues Schloß einbauen wird sich wohl nicht mehr lohnen. Sollte die Vermieterin an Begriffsstutzigkeit leiden drohen Sie ihr mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Besondere Rücksichtnahme auf das bestehende Mietverhältnis ist ja nun wohl nicht mehr gegeben.

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