Dionysos
Hallo MM,
der Vermieter hat im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dafür zu sorgen, dass die Rohrleitungen in den leerstehenden Wohnungen nicht zufrieren. Dies bedeutet praktisch, dass er die Wohnung auf ca. 10 Grad Celsius bringen muss.
Eine darüber hinaus gehende Verpflichtung gibt es meines Wissens nicht.
LG
Dionysos
Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.