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vooodooo hat diese Frage gestellt
Hallo ihr Wissenden

Weiss jemand, wie es um den Platz vor einer gemieteten Garage steht? Darf/kann der Mieter diesen Platz als zusätzlichen Stellplatz benutzen? Der Platz muss ja für den Mieter der Garage frei gehalten werden, dass er in seine Garage kann bzw raus kann, also ist (für mich als Unwissenden) der Platz höchstens vom Mieter der Garage in Beschlag zunehmen. Oder darf der Mieter der Garage nicht vor seiner Garage parken, wenn er evtl. zwei Autos besitzt oder nur "zu bequem" ist, nicht die Zeit hat, in die Garage zu fahren.

Hab mal zwei Bilder gemacht, auf denen man besser sehen kann, um welche Art Hof es sich handelt.
Auf Bild1 sieht man die Übersicht. Der Eingezeichnete Hof ist nicht in Map24 oder nem Navi erfasst, ist also nichts öffentliches.
http://home.arcor.de/vooodooo/Bild1.jpg />
Auf Bild2 sieht man die betroffenen Parteien mit jeweiligen Autos.
http://home.arcor.de/vooodooo/Bild2.jpg /> Es dreht sich dabei um das rote Auto mit Punkt aus aus 5. In Haus 4 wohen die Vermieter und sind sich mit der zweiten Partei aus Haus 5 gelbes Auto) einig, aber diese Einigung ist nur aus Eigennutz der beiden und weil der Besitzer des gelben Autos gerne schleimt und auch schon länger als der mit dem Roten dort wohnt. (Es ist auch noch von Bedeutung, dass der Senior-Vermieter ein Herrscher ist und wenn er seine kleine Welt von dem Auto beeinträchtigt sieht, dann fällt er halt mal schnell über die Mieter her)
In meinen Augen ist das gelbe Auto fehl am Platz. Es darf nur dort stehen, weil die Leute aus Nr.1 und Nr.2 vom Gelben aus Nr.5 unfreiwillig überredet wurden. Nr.1 und Nr.2 haben große Probleme, um in ihre Höfe zu gelangen, aber die sagen nichts, weil der Gelbe geschickt verhandeln kann und zu Not auch frech wird.
Der mit dem roten Auto würde sich jetzt mal gar nichts darum scheeren, was der gelbe oder der Vermieter will, außer der (Stell-)Platz vor der gemieteten Garage ist auch vom Mieter der Garage frei zu halten, allerdings beweist die permanente Anwesenheit des gelben Autos irgendwie das Gegenteil...
Das einzig mögliche Problem, das der Rote durch das Parken auf dem Stellplatz erzeug, ist, dass ungefähr dort eine Kellertüre in Haus 5 ist.

Genügen die Angabe über die Situation?
Wenn jemand Lektüre kennt, dann lese ich auch selbst weiter, wenn es was "verständliches" ist :)

2 Kommentare zu „(Stell-)Platz vor Garage”

Susanne Experte!

Der Platz vor der Garage ist freizuhalten, keiner hat Anspruch darauf, dort zu stehen, weil es sich um eine Zufahrt handelt.

vooodooo

Hallo Susanne,
danke für die schnelle Antwort.
Ich hatte trotzdem den ganzen Tag gehofft, dass jemand noch etwas gegenteiliges schreiben würde... :(

Als Zufahrt hatte ich diesen Platz nie betrachtet, da... ...die Fahrtrichtung im Hof an dieser Stelle gegen die Mauer zeigt...

Es dreht sich ja für mich nur um die rot und gelb eingezeichneten Autos, die anderen interessieren mich diesbezüglich nicht. Ist es dann so, dass der Gelbe auch nicht wie eingezeichnet stehen dürfte? Wenn ja, kann ich dann vorerst darauf bestehen (nicht auf juristischem wege, nur "hofintern" ;) , dass ich mit dem roten Auto nur verschwinde, wenn der Gelbe auch weg ist (der hat auch alles angezettelt)?

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