Susanne
Der Platz vor der Garage ist freizuhalten, keiner hat Anspruch darauf, dort zu stehen, weil es sich um eine Zufahrt handelt.
vooodooo
Hallo Susanne,
danke für die schnelle Antwort.
Ich hatte trotzdem den ganzen Tag gehofft, dass jemand noch etwas gegenteiliges schreiben würde...
Als Zufahrt hatte ich diesen Platz nie betrachtet, da... ...die Fahrtrichtung im Hof an dieser Stelle gegen die Mauer zeigt...
Es dreht sich ja für mich nur um die rot und gelb eingezeichneten Autos, die anderen interessieren mich diesbezüglich nicht. Ist es dann so, dass der Gelbe auch nicht wie eingezeichnet stehen dürfte? Wenn ja, kann ich dann vorerst darauf bestehen (nicht auf juristischem wege, nur "hofintern" , dass ich mit dem roten Auto nur verschwinde, wenn der Gelbe auch weg ist (der hat auch alles angezettelt)?