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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir bewohnen ein Haus mit 3 Parteien. Der Garten ist in 3 Parzellen aufgeteilt, die jeweils von einer Partei genutzt und gepflegt werden müssen.
Im letzten Jahr hat unser Vermieter erstmalig in den letzten 6 Jahren- ohne uns zu benachrichtigen - die das Grundstück teilweise umlaufende Hecke durch ein Unternehmen schneiden lassen. Kosten ca. 400 EURO. Diesen Betrag hat er den Nebenkosten zugerechnet und durch 3 geteilt.

Ist die Aufnahme dieser Position zulässig?

Danke,
ohne-namen
Stichwörter: einmaliger + gartenhecke + schnitt + umlegbar

1 Kommentar zu „einmaliger Schnitt der Gartenhecke 400 EURO umlegbar?”

Susanne Experte!

Steht im Mietvertrag

Ist der Garten mitgemietet, muss der Mieter auch für die Pflege aufkommen, da kann der VM keine Firma bestellen!

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