Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Parkplatz bzw. Stellplatz

Auf dem vermieteten Parkplatz darf der Mieter nur fahrbereite Fahrzeuge abstellen, keine abgemeldeten Fahrzeuge. Es sei denn, mit dem Mieter ist extra eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden. (AG Detmold, Az. 7 C 344/99, aus: WM 2002, S. 51)

Der Vermieter darf das vom Mieter abgemeldete und länger als ein Jahr auf der Gemeinschaftsfläche abgestellte Kraftfahrzeug verschrotten lassen. Allerdings muss der Mieter wenigstens dreimal abgemahnt und zur Entfernung aufgefordert werden. (LG Berlin, Az. 67 S 451/00, aus: GE S. 737)
Stichwörter: bzw + parkplatz + stellplatz

0 Kommentare zu „Parkplatz bzw. Stellplatz”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.