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Parkplatz bzw. Stellplatz
Auf dem vermieteten Parkplatz darf der Mieter nur fahrbereite Fahrzeuge abstellen, keine abgemeldeten Fahrzeuge. Es sei denn, mit dem Mieter ist extra eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden. (AG Detmold, Az. 7 C 344/99, aus: WM 2002, S. 51)
Der Vermieter darf das vom Mieter abgemeldete und länger als ein Jahr auf der Gemeinschaftsfläche abgestellte Kraftfahrzeug verschrotten lassen. Allerdings muss der Mieter wenigstens dreimal abgemahnt und zur Entfernung aufgefordert werden. (LG Berlin, Az. 67 S 451/00, aus: GE S. 737)