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bebessw hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen.
Wir haben Anfang Mai 2009 die Erdgeschosswohnung eines Zweifamilienhauses angemietet und wurden vom Energieversorger-Strom mit 65 Euro monatl. eingestuft und bekamen im November 2009 neuen Bescheid mit Zwischenablesung. Wir waren schockiert über den hohen Stromverbrauch und haben daraufhin alle für uns relevanten Stromgeräte überprüft,bis wir dann feststellten das die komplette Heizungsanlage und ein großteil des sonstigen Hausstroms über unser Zähler läuft. Ein allgemeiner Zähler oder eine extra Absicherung für die Heizung existiert nicht. Dieses war weder uns noch unserem Nachbarn aufgefallen. Bei Anmietung noch bei der Übergabe hat man uns darüber informiert und uns war dieses auch nicht aufgefallen. Jetzt zahlen einen Abschlag von 135 Euro.
Wir haben unseren Vermieter über seinen Anwalt informiert und ihm eine Frist gesetzt die eletronische Anlage entsprechend umzubauen oder aber einen Zwischenzähler zu installieren. Der Anwalt meint nur dieses wäre ja nur eine Frage die man mit der Nebenkostenabrechnung klären müsste. Der Vermieter hat sich überhaupt nicht dazu geäußert.
Wir fühlen uns arglistig getäuscht was meint Ihr dazu ?

4 Kommentare zu „Kosten und Abrechnung des Betriebsstrom ”

edy Experte! 03.04.2010 23:47

Hallo bebessw ,
Wie hoch war der Verbrauch der Vormieter?
Warum schreibt ihr den Anwalt an und
nicht den Vermieter?

lg
edy

Berthelstal Experte! 03.04.2010 23:54

Wenn in beiden Wohnungen Zähler installiert sind und die Heizanlage bzw. Hausstrom nur über Ihren Zähler läuft, ist es nicht möglich über die Betriebskosten den Strom aufzuteilen.
Da muß ein Zwischenzähler installiert werden. Die Auskunft des Anwaltes ist falsch.

bebessw 04.04.2010 09:00

vielen Dank für die schnellen Antworten.
wie hoch der Verbrauch der Vormieter war kann ich leider nicht sagen. Ich weiss auch nicht wie ich diese ermitteln könnte. Unser Nachbar der die obere Wohnung bewohnt, kann sich leider nicht an die genauen Namen erinnern. Er hat sich wegen des Stromes an seinen RA gewandt und der meinte der VM kann das regeln wie er möchte. Auffällig ist, das die vorherigen Mieter kaum länger als ein Jahr in diesem Objekt wohnten, weil es (haben wir leider erst nach Einzug erfahren) immer Ärger mit der Vermieterseite gab. Unser Nachbar bewohnt seine Wohnung auch erst ein Jahr und auch schon auf der Suche nach einer neuen Whg.
Der Versuch mit dem VM in Kontakt zu treten ist leider gescheitert, statt dessen kam die Antwort vom RA. Ich möchte daraufhinweisen, die beiden Wohnungen wurden früher vom VM und seinen Kindern bewohnt wurde und es existieren 2 Stromzähler.Aber der Hauptteil des Allgemeinstroms läuft über unsere Absicherung und über unserem Zähler. Zum Beweis hatten wir den Techniker von unserem Stromversorger.
Wir wären ja damit einverstanden wenn der Vermieter einen Zwischenzähler für die Heizungsanlage installieren würde, aber anscheinend legt er es auf eine Konfrontation an.
Ich frage mich auch ob unser Mietvertrag auf Grund der Täuschung, die es notfalls bei Gericht zu beweisen gilt, wegen Täuschung nichtig ist.
Für Antworten auch in Bezug " wie ermittle ich meinen Vormieter", wäre ich dankbar .
Im übrigen suchen wir ebenfalls bereits eine neue Whg.

LG Grüße und ein frohes Osterfest

edy Experte! 04.04.2010 10:42

Hallo bebessw,
Wenn ihr den gleichen Versorger habt wie
der Vormieter,ist doch die Frage warum
wurdet ihr auf 65€ eingestuft?,wenn der
Vormieter doch auch einen viel höheren
Verbrauch hatte.
Ein Zwischenzähler dürfte keine 100€ kosten.
Was wäre wenn du dich weigerst die
Stromrechnung zu bezahlen?
Der Versorger würde keinen Strom mehr
liefern,dann hättest du keinen Strom,der
Strom der über deinen Zähler läuft würde
auch wegfallen ( gesamte Heizung/Warm-
wasser)?
Wäre vielleicht ein Grund für den VM nach-
zudenken.

lg
edy

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