edy 03.04.2010 23:47
Hallo bebessw ,
Wie hoch war der Verbrauch der Vormieter?
Warum schreibt ihr den Anwalt an und
nicht den Vermieter?
lg
edy
Berthelstal 03.04.2010 23:54
Wenn in beiden Wohnungen Zähler installiert sind und die Heizanlage bzw. Hausstrom nur über Ihren Zähler läuft, ist es nicht möglich über die Betriebskosten den Strom aufzuteilen.
Da muß ein Zwischenzähler installiert werden. Die Auskunft des Anwaltes ist falsch.
bebessw 04.04.2010 09:00
vielen Dank für die schnellen Antworten.
wie hoch der Verbrauch der Vormieter war kann ich leider nicht sagen. Ich weiss auch nicht wie ich diese ermitteln könnte. Unser Nachbar der die obere Wohnung bewohnt, kann sich leider nicht an die genauen Namen erinnern. Er hat sich wegen des Stromes an seinen RA gewandt und der meinte der VM kann das regeln wie er möchte. Auffällig ist, das die vorherigen Mieter kaum länger als ein Jahr in diesem Objekt wohnten, weil es (haben wir leider erst nach Einzug erfahren) immer Ärger mit der Vermieterseite gab. Unser Nachbar bewohnt seine Wohnung auch erst ein Jahr und auch schon auf der Suche nach einer neuen Whg.
Der Versuch mit dem VM in Kontakt zu treten ist leider gescheitert, statt dessen kam die Antwort vom RA. Ich möchte daraufhinweisen, die beiden Wohnungen wurden früher vom VM und seinen Kindern bewohnt wurde und es existieren 2 Stromzähler.Aber der Hauptteil des Allgemeinstroms läuft über unsere Absicherung und über unserem Zähler. Zum Beweis hatten wir den Techniker von unserem Stromversorger.
Wir wären ja damit einverstanden wenn der Vermieter einen Zwischenzähler für die Heizungsanlage installieren würde, aber anscheinend legt er es auf eine Konfrontation an.
Ich frage mich auch ob unser Mietvertrag auf Grund der Täuschung, die es notfalls bei Gericht zu beweisen gilt, wegen Täuschung nichtig ist.
Für Antworten auch in Bezug " wie ermittle ich meinen Vormieter", wäre ich dankbar .
Im übrigen suchen wir ebenfalls bereits eine neue Whg.
LG Grüße und ein frohes Osterfest
edy 04.04.2010 10:42
Hallo bebessw,
Wenn ihr den gleichen Versorger habt wie
der Vormieter,ist doch die Frage warum
wurdet ihr auf 65€ eingestuft?,wenn der
Vormieter doch auch einen viel höheren
Verbrauch hatte.
Ein Zwischenzähler dürfte keine 100€ kosten.
Was wäre wenn du dich weigerst die
Stromrechnung zu bezahlen?
Der Versorger würde keinen Strom mehr
liefern,dann hättest du keinen Strom,der
Strom der über deinen Zähler läuft würde
auch wegfallen ( gesamte Heizung/Warm-
wasser)?
Wäre vielleicht ein Grund für den VM nach-
zudenken.
lg
edy