Ghostraider
Nein, das darf er nicht.
Auch wenn der Stellplatz zur Wohnung gehört und der betreffende Mieter etwas dafür bezahlt oder nicht, hat der Vermieter kein Recht Ihnen etwas in Rechnung zu stellen.
Absprachen zwischen den Mietern wegen irgend einer Nutzung von Flächen die zu einem Mietprojekt gehören sind Absprachen zwischen den beiden Parteien und nicht zwischen Vermieter und Mieter.
Sollte der Vermieter etwas dagegen haben muss er sich dazu äußern und finanzielle Forderungen vor Abzug oder Einhalt anmelden.
Ich würde das Geld zurück fordern und eine Begründung verlangen.
Gruß
ghost