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juri hat diese Frage gestellt
Bei der Beratergruppe / Vermieterverein www.beratergruppe-im-web.de habe ich in Erfahrung gebracht, dass Regelungen aus dem Miethöhegesetz (MHG) beim neuen Mietrecht in das BGB übernommen wurden. Nun wüste ich gerne wie beim § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) die ortsübliche Vergleichsmiete zustande kommt und wie oft diese angepasst wird. Kann man die selbst ausrechen oder beim statistischen Bundesamt erfragen?

Ich bin für jede Antwort/Hilfestellung dankbar.
Stichwörter: mietherhhung + vermieterverein

0 Kommentare zu „Ortsüblichen Vergleichsmiete - lt. Vermieterverein”

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