Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Schneenadine hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein Problem:

ich habe jetzt 4,5jahre in meiner wohnung gewohnt und ziehe jetzt aus.

ich hatte vor wenigen Tagen meine Wohnungsübergabe, habe am tag vorher alles geweißt (mit teurer, gut deckender farbe - 1 schicht aufgetragen), und während dem trocknen, riss nach und nach die tapete im wohnzimmer auf und wellte sich nach außen.

Die komplette Tapete bis auf den Grund löst sich sozusagen ab an viele stellen.

Der Verwalter sagte bei der Übernahme, ich habe die anteiligen Kosten einer Neu-renovierung zu tragen und solle sofort unterschreiben, was ich natürlich nicht getan habe :-) (außerdem noch, ich hätte vielleicht falsch gestrichen, falsch gelüftet...was weiß ich...jedenfalls wäre das meine schuld)

vorher (bis zum tag des streichens, sah die tapete aber noch einwandfrei aus, sie löste sich erst mit dem drüberstreichen...vielleicht tapete zu alt, zuoft überstrichen über die jahre???ich weiß es nicht)

bei meinem einzug war die wohnung auch nur überstrichen, also nicht neu tapeziert worden, das heißt, die tapete ist möglicherweise schon 10 jahre drauf....bin ich für solche mängel verantwortlich?

ich habe gelesen, dass man entweder ohne schönheitsreparaturklausel im mietvertrag aus dem schneider ist oder wenn man im wohnzimmer noch keine 5 jahre wohnt, was bei mir ja der fall ist.

(meinen mietvertrag hab ich gerade nicht zur hand, erst in 2 tagen), schätze aber schon, dass da irgendwas zwecks schönheitsreparaturen drinsteht.

heißt das, ich bin so oder so nicht dafür verantwortlich, wenn ich noch keine 5 jahre drin wohne?

ich habe die wohnung auch super behandelt, ansonsten keine schäden.

und sowas ist ja nun wirklich nicht absehbar gewesen.

bitte helft mir!!!!!

danke und schöne feiertage noch =)

1 Kommentar zu „Tapete kommt runter, muss ich zahlen?”

Ghostraider Experte!

Leider ja.
Hätten Sie vor dem Renovieren in den Mietvertrag gesehen und vielleicht festgestellt das die Klausel ungültig ist hätten Sie nichts machen brauchen.

Jetzt haben Sie, auch wenn eine ungültige Klausel im Mietvertrag wäre und Sie renoviert haben dem Vermieter eine fachgerechte Arbeit abzuliefern.

Da sich beim Tapezieren oder auch beim Streichen oft die Tapeten durch die Feuchtigkeit lösen, oft oder meistens aber immer wieder glatt ziehen Sie wahrscheinlich Durchzug hatten und dadurch sich die Blasen und Beulen nicht glatt ziehen, haben Sie dem Vermieter (bei nicht gültiger Klausel) einen Schaden zugefügt.
Bei gültiger Schönheitsreparaturklausel haben Sie eine nicht fachgerechte Arbeit geleistet und sind zu einer Ausbesserung verpflichtet.

Sie sind bei gültiger Klausel zwar verpflichtet eine Nachbesserung durchzuführen, aber nicht verpflichtet sofort alles möglich zu unterschreiben.
Ihnen muss eine angemessene Zeit zur Nachbesserung eingeräumt werden, oder Sie haben selbst auch die Möglichkeit einen Kostenvoranschlag zur Durchführung der Arbeit einzuholen und danach muss der Vermieter dann mit Ihnen abrechnen.

Bei einer ungültigen Klausel haben Sie dem Vermieter einen Schaden zugefügt und er brauch normalerweise nicht auf Nachbesserung warte sondern kann selbst sofort einen Maler bestellen der die Arbeiten ausführt und die Rechnung Ihnen zusenden.

Diese Rechnung würde evtl. die Private Haftpflicht übernehmen.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.