Ghostraider
Leider ja.
Hätten Sie vor dem Renovieren in den Mietvertrag gesehen und vielleicht festgestellt das die Klausel ungültig ist hätten Sie nichts machen brauchen.
Jetzt haben Sie, auch wenn eine ungültige Klausel im Mietvertrag wäre und Sie renoviert haben dem Vermieter eine fachgerechte Arbeit abzuliefern.
Da sich beim Tapezieren oder auch beim Streichen oft die Tapeten durch die Feuchtigkeit lösen, oft oder meistens aber immer wieder glatt ziehen Sie wahrscheinlich Durchzug hatten und dadurch sich die Blasen und Beulen nicht glatt ziehen, haben Sie dem Vermieter (bei nicht gültiger Klausel) einen Schaden zugefügt.
Bei gültiger Schönheitsreparaturklausel haben Sie eine nicht fachgerechte Arbeit geleistet und sind zu einer Ausbesserung verpflichtet.
Sie sind bei gültiger Klausel zwar verpflichtet eine Nachbesserung durchzuführen, aber nicht verpflichtet sofort alles möglich zu unterschreiben.
Ihnen muss eine angemessene Zeit zur Nachbesserung eingeräumt werden, oder Sie haben selbst auch die Möglichkeit einen Kostenvoranschlag zur Durchführung der Arbeit einzuholen und danach muss der Vermieter dann mit Ihnen abrechnen.
Bei einer ungültigen Klausel haben Sie dem Vermieter einen Schaden zugefügt und er brauch normalerweise nicht auf Nachbesserung warte sondern kann selbst sofort einen Maler bestellen der die Arbeiten ausführt und die Rechnung Ihnen zusenden.
Diese Rechnung würde evtl. die Private Haftpflicht übernehmen.
Gruß
ghost