Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
philio hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich wohnte bis vor kurzem in einer WG und wir haben gemeinschaftlich Küchengeräte benutzt. Als ich dort einzog, musste ich auch einen Abschlag für diese Geräte leisten. Die Geräte waren alle secondhand von den Mitbewohnern beschafft worden. Bei Auflösung der WG haben wir die Geraete untereinander aufgeteilt. Ich habe die (inzwischen 10 Jahre alte) Bauknecht waschmaschine mitgenommen. Bei Wohnungsübergabe warf mir der Vermieter nun folgendes vor:

Es waeren allesamt seine Geraete gewesen, denn es haette eine Vereinbarung mit einer Vor-Vor-Vormieterin gebeben vor ca 15 jahren, dass, wenn er die Waschmaschine und alle anderen Kuechengeraete anschliesst, diese in seinen Besitz uebergehen.
Vor meinem Einzug sind aber diese Kuechengeraete immer kaputt gegangen und durch neue ersetzt worden. Die kaputten, alten Geraete sind auf dem Sperrmuell gelandet.

Der Verieter droht nun, ich solle alle Geraete zurueckgeben (einschliesslich derer, die auf dem Sperrmull sind) sonst wuerde ich meine Kaution nicht wieder bekommen und ausserdem wuerde er mich wg diebstahls anzeigen.
Eigentumsnachweise hat nun keiner von uns,da wie gesagt, die geräte alle schon älter und meist über ebay oder flohmarkt kamen. ich habe aber natuerlich meine Mitbewohner sowie ehemalige Mitbewohner als Zeugen. Ausserdem ist in meinem Mietvertrag nirgendwo die Rede von irgendwelchen Küchengeraeten, die ich gemietet haette.
Wie ist hier die rechtslage? Wer muss beweisen, wem die Geräte gehören?

Was kann ich da tun? Ich denke ein Vernünftiges Gespräch ist mit ihm kaum möglich.
Leider bin ich natürlich weder im Mieterschutzbund noch rechtschutzversichert...

vielen dank, philio

Stichwörter: mitbenutzung + kchengeraete

0 Kommentare zu „Diebstahl von kuechengeraeten?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.