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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo im Forum!
Ich habe von meinem ehemaligen Vermieter folgende "Betriebs- und Heizkostenabrechnung" für meinen Wohnzeitraum 01.01. - 30.05.05 (40qm) erhalten:

Heizung 345,82
Anteilige Nebenkosten 193,10
2 neue Schlüssel 51,--
Kosten für die Ablesung 39,--

Als Anlage nur die Heiz-,Warmwasser- und Kaltwaserkostenabrechnung der beauftragten Fa. Brunata die mit den oben Angegebenen 345,82 übereinstimmt.
Eine Aufschlüsselung der "anteiligen Nebenkosten" gibt es nicht. Mit den Kosten für zwei neue Schlüssel könnte ich noch leben da ich(bzw. meine Freundin) sie im Laufe der Jahre verbummelt haben, allerdings frage ich mich bei den Kosten für die Ablesung ob diese nicht schon in der Abrechnung der Fa. Brunata enthalten sind. Dort wird eine "Nutzerwechselgebühr" in Höhe von 27,38 ausgewiesen die mir zur Hälfte in Rechnung gestellt wurde. Ist dieses zugleich auch die eigentliche Gebühr für die Zwischenablesung oder werden tatsächlich zusätzlich 39,-- Euro fällig (in meiner jetzigen Wohnung wurde mir dieses nicht in Rechnung gestellt, dafür aber eine extreme Kostenexplosion auf die ich in einem anderen Posting eingehen werde)? Wie gehe ich bei dieser Abrechnung am besten vor und kann ich mich ggf. auf bestimmte Urteile berufen?
Danke im voraus für eine Hilfestellung und beste Grüße

4 Kommentare zu „Kosten für Zwischenables./Nutzerwechselgeb. etc.”

fin Experte!

Ihre Bedenken sind richtig. Kosten für Zwischenablesung ist im Nutzerwechsel enthalten und in der Heizkostenabrechnung der Fa. Brunata immer aufgeführt und enthalten. Die Kosten hierfür sind auch in Ordnung, die 39,- EU aber nicht. Der Vermieter kann Ihnen nicht noch einmal Kosten für eine Zwischenablesung aufbürden und die 39,- EU sind so nicht nachvollziehbar.
Rat: Diese 39,- EU nicht bezahlen, den Vermieter schriftlich um Klärung bitten. Sie können vorher mit der Gebietsstelle der Brunata telefonieren und nachfragen.

h-jungblut

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich werde meinen ex Vermieter um eine Stellungnahme bitten. Wie sieht es mit den "anteiligen Nebenkosten" aus? Müssten diese nicht auch aufgeschlüsselt werden? Ich habe momentan kein gutes Gefühl mehr bei seinen "pauschalen" Abrechnungsmethoden.

Viele Grüße

fin Experte!

Der Mieter muß bei "anteiligen Nebenkosten" zumindest wissen um was es sich handelt. Ansonsten ist die Abrechnung formell unrichtig und Sie können eine berichtigte Abrechnung fordern.
Welche Nebenkosten Sie zu zahlen haben sollte aber im Mietvertrag vereinbart worden sein. Schauen Sie dort noch einmal rein.

h-jungblut

Vielen Dank!

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