fin
Ihre Bedenken sind richtig. Kosten für Zwischenablesung ist im Nutzerwechsel enthalten und in der Heizkostenabrechnung der Fa. Brunata immer aufgeführt und enthalten. Die Kosten hierfür sind auch in Ordnung, die 39,- EU aber nicht. Der Vermieter kann Ihnen nicht noch einmal Kosten für eine Zwischenablesung aufbürden und die 39,- EU sind so nicht nachvollziehbar.
Rat: Diese 39,- EU nicht bezahlen, den Vermieter schriftlich um Klärung bitten. Sie können vorher mit der Gebietsstelle der Brunata telefonieren und nachfragen.
h-jungblut
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich werde meinen ex Vermieter um eine Stellungnahme bitten. Wie sieht es mit den "anteiligen Nebenkosten" aus? Müssten diese nicht auch aufgeschlüsselt werden? Ich habe momentan kein gutes Gefühl mehr bei seinen "pauschalen" Abrechnungsmethoden.
Viele Grüße
fin
Der Mieter muß bei "anteiligen Nebenkosten" zumindest wissen um was es sich handelt. Ansonsten ist die Abrechnung formell unrichtig und Sie können eine berichtigte Abrechnung fordern.
Welche Nebenkosten Sie zu zahlen haben sollte aber im Mietvertrag vereinbart worden sein. Schauen Sie dort noch einmal rein.
h-jungblut
Vielen Dank!