Susanne
Miete ist ein Dauerschuldverhältnis und verjährt nicht, man könnte es auch so erklären, dass Du einfach mit 1 Miete im Verzug bist-
oder anders ausgedrückt, die monatliche Fälligkeit hemmt die Verjährung.
Auch bei Deinem genannten Beispiel der NK-Abrechnung handelt es sich um eine Abrechnungsfrist, nach Fristablauf kann der VM keine Nachzahlung mehr geltend machen, der Mieter aber ein Guthaben, hat also auch mit Verjährung nichts zu tun.
Die wirkliche Verjährung beträgt 3 Jahre.