rischa
Hallo!
Du selbst kannst als Untermieter, der du wohl bist, mit dreimonatiger Kündigungsfrist ausziehen. Es könnte sogar sein, da du anscheinend nie einen Untermietvertrag unterschrieben hast, dass du sogar früher ausziehen kannst.
Die Hauptmieterin ist an die Vertragslaufzeit gebunden, eine ordentliche Kündigung ist, soweit ich weiß, nicht möglich.
Jedoch kann sie prüfen lassen, ob der Vertrag wirklich rechtsgültig ist.
" Ist ein befristeter Mietvertrag wirksam geschlossen, gestatten die Gerichte dem Mieter nur dann eine vorzeitige einseitige Beendigung des Mietvertrages, wenn ihm nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein weiteres Verbleiben in der Wohnung nicht mehr zugemutet werden kann. Dabei haben sich folgende Fallgruppen herausgebildet: Wohnung wegen Heirat oder Familienzuwachs zu klein, notwendiger Umzug des Mieters in Alten- oder Pflegeheim, berufsbedingter Ortswechsel (umstritten)."
<!-- m --> http://www.rechtsanwalt.com/153.6058_urteil_befristeter_mietvertrag http://www.rechtsanwalt.com/153.6058_ur ... rtrag.html <!-- m -->
Grüße
Mausi3004
Aber ein Grund wäre es doch dann wenn einer von uns beiden auszieht, das die Wohnung alleine dann zu groß wäre und da man sie alleine dann nicht unterhalten kann? Aber wäre es nicht auch ein Grund wenn man sich nicht mehr versteht?
Ich habe nie einen Vertrag unterschrieben, kein Mietvertrag, kein Untermieter oder ähnliche. Ich habe nur eine Kopie von dem Vertrag meiner Mitbewohnerin.
Werner1
Auch ein mdl. Vertrag ist bindend. Wenn hier tatsächlich nur ein mdl. Untermietvertrag ausgehandelt wurde kommt es auf die Beweisbarkeit der Absprachen an. Was da abgesprochen wurde kann hier kaum beurteilt werden. Im Zweifelsfalle einer fehlenden beweisbaren Absprache sollte der Untermieter unabhängig des Hauptmietvertrages mit einer 3 monatigen Kü-frist kündigen dürfen. Der Hauptmieter ist auf jedenfall an seinen schriftlichen Mietvertrag gebunden und hat seinerseits seinen Mietvertrag mit dem Vermieter einzuhalten. Der Untermieter hingegen betrifft nur die vertraglichen Vereinbarung mit dem Hauptmieter.
Allerdings ist das Eingangsposting so dargestellt das beide Mieter also Hauptmieter und Untermieter (eigentlich kein Untermieter gibt) mit dem Vermieter eine Vereinbarung getroffen haben und nur ein Mieter unterschrieben hat? Aber auch in diesem Falle wird es auf die mdl. Vereinbarung zwischen dem mutmaßlichen Mieter der unterschrieben hat und dem gleichberechtigten Mieter ankommen. Im Ergebnis wird es im Besteitensfalle also darauf ankommen was der VM und der Mieter aussagt.Gewichtigt ist in jedem Falle der geschlossene schriftliche Mietvertrag. Der vermeintliche "Untermieter" könnte beharrlich darauf bestehen kein Nebenmieter sondern mdl. ausgehandelt nur Untermieter zu sein. Das wird die Schlüsselposition sein? Wird also bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung darauf ankommen wie der Richter(in) das beurteilt. Hier würde aus meiner Sichtweite die "Karten" zu Gunsten des tatsächlichen Mieters eher positiv insoweit einschätzen das der schriftliche Mietvertag zeitgleich im Beisein gemeinsam ausgesessen wurde? (eben nur einer unterschrieben hat) Nur meine Sichtweite? War das so? Also meine derHauptmieter und Neben-Untermieter wie auch immer haben gleichzeitig mit dem Vermieter den Vertrag ausgehandelt? Dann sollte das sehr schwierig werden. Bin auf andere Meinungen gespannt.
Mausi3004
Uns wurde damals von Ihr (Mitbewohnerin=Hauptmieter) gesagt das nur einer den Vertrag unterschreiben soll bzw. kann. Sie haben den Vertrag nicht im Beisein von mir gemacht, uns wurde im nachhinein eine Kopie des Vertrages gegeben.
Ghostraider
Ich denke mir das so und glaube das ich damit richtig liege.
Die Person die den Mietvertrag unterschrieben hat hat einen Vertrag mit einem 2 jährigen Kündigungsschutz unterschrieben.
Die Mitmieterin hat nichts unterschrieben und steht sozusagen außen vor und zählt erst einmal nicht, da in allen Sachen die mit der Wohnung zutun haben nur der zur Rede gestellt wird der unterzeichnet hat.
Wenn nun die Mieterin (Unterzeichnerin des Mietvertrags) ausziehen will, könnte sie versuchen mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln mit dem Verweis darauf das sie eine Nachmieterin hat. Normal würde jeder Vermieter darauf eingehen.
Für dem Mieter ist nur der eine Haken daran, das der Vermieter nicht gezwungen ist den vorgeschlagenen Nachmieter anzunehmen, da dieses, wenn nicht schon im Mietvertrag vereinbart war, eine nachträgliche Vereinbarung ist und kein rechtlich anerkannter Kündigungsgrund vorliegt.
Nebenbei noch die Frage, warum kann keine Waschmaschine angeschlossen werden ?
Gruß
Ghostraider
Werner1
Also dann sieht es doch so aus das nur der erste Mieter (der/die) den Mietvertrag unterschrieben hat als einzigster Mieter(M) auch für den Zweijahresvertrag einzustehen hat. Was diese Person im Endeffekt mit dem Vermieter aushandelt, wegen vielleicht vorzeitigem Auszug ist also nur ein Vertragsverhältnis zwischen dierser Person (M) und Vermieter (VM). Der Vermieter (VM) könnte sich auf einen Folgemietvertrag mit dem Nebenmieter (NM) auf einen neuen Mietvertrag einlassen als Verhandlungsbasis eines Mietaufhebungsvertrages zwischen (M) und (VM) wenn (NM) dann auch zustimmt. Das will (NM) aber aus Kostengründen nicht? Sollte (M) es aus welschen Gründen auch hinbekommen den Zweijahresvertrag per Aufhebungsvertrag zu kündigen steht aber noch der mündliche Vertrag zwischen (M) und (NM) an. (M) kann (NM) aber nicht ohne weiteres kündigen. Auch hier braucht es einen gesetzlich zugelassenen Kündigungsgrund.Das es hier aber tatsächlich einen mdl. Mietvertrag gibt wird erstens wegen überlassenem Wohnraum und dafür entsprechende Mietzahlung begründen.Also muss (M) nach gesetzlicher Vorgabe erst mal (NM) kündigen können. (M) könnte hier ein Härtefall installieren? Der (NM) müsste dann das wiederlegen?
Also sehr kompliziert. Geht aber auch einfach. Alle sind sich wo einig. Nur hier mal das schlimmste projzzieren.
Mausi3004
Der Vermieter ist ein privater, er hat tausende Wohnungen, und er will nicht von Tür zu Tür gehen weil die Waschmaschine kaputt ist, vielleicht Wasser in die untere Wohnung läuft etc.Er will einfach streß aus dem Weg gehen. Es gibt hier eine Gemeinschaftswaschmaschine für 3 Eingänge, je 10 haushalte pro Haus. Ich bzw. mein Freund wollen dann nicht dort Waschen, da sie nicht richtig läuft und weniger Fassungsvermögen hat, wollen wir selbst eine im Haus haben, ich weiß nicht ob der Vermieter damit einverstanden wäre wenn er eine Ausnahme bei uns macht.
Da der Hauptmieter zu mir meinte, wenn dein Freund hier einziehen möchte/will, ziehe ich aus. Mich lässt sie nicht ausziehen, da sie dann kein neuen Untermieter finden würde. Aber sie muss ja dann erstmal ausziehen bzw. freie Bahn machen, aber wenn sie auszieht, wie ist das mit dem Vertrag? Er müsste ja vor der Kündigung von Ihr erstmal der Vertrag auf mich übertragen werden, damit sie ausziehen könnte, oder liege ich da falsch?? Oder kann man nicht einfach einen Aufhebungsvertrag machen und beide Parteien ziehen aus?
Ghostraider
Erst einmal zur Waschmaschine.
Guckst Du hier.
<!-- m --> http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Waschen_Trocknen.htm">http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Waschen_Trocknen.htm <!-- m -->
Einen Aufhebungsvertrag kann man nur mit dem Vermieter machen.
Ich würde mich jetzt mal bei einem Rechtsanwalt erkundigen wie ich mit der Hauptmieterin ins klare komme.
Da man eine Waschmaschine in der Wohnung haben darf wäre es doch dann kein Problem mehr mit dem Freund die Wohnung zu nehmen.
Gruß
pcwilli
Mausi3004
Also sollte ich mit dem Vermieter sprechen und ihm das vorlegen mit der Waschmaschine und ihm den Fall schildern! Wenn die Hauptmieterin auszieht und ich dann den Vertrag übertragen bekomme, wäre es dann ein Grund aus zuziehen wenn er des ablehnt? Oder geht man dann gerichtliche Schritte?
Mausi3004
Ich habe gestern meine Kopie des Mietvertrages hervor gekramt und einige Sachen festgestellt.
1. es steht geschrieben das die Wohnung durch 2 Personen genutzt wird. Stehe ich somit doch in dem Vertrag?
2. Das wenn Dritte länger als 3 Wochen dort wohnen, muss der Mieter beim Vermieter eine Erlaubnis einholen ob er dort mit wohnen dürfte. Wenn der Vermieter nicht einwilligt, könnte der Mieter kündigen wenn der Dritte einen deftiken Grund hätte dort zu wohnen.