Ghostraider
Einfach mal ganz schnell zum Rechtsanwalt für Mietrecht.
"Kauf bricht Miete nicht" und nach einem Kauf kann der neue Eigentümer erst ein Jahr nach Kauf Eigenbedarf anmelden.
Dazu steht Ihnen eine Kündigungsfrist von 9 oder 12 Monaten zu.
Für die Schäden an dem Inventar beim Umzug haftet der der diese verursacht hat, also der Spediteur.
Nur was für eine Rechnung für die Wohnung hat er den da hingelegt?
Nach 13 Monaten kann er mit dieser Rechnung sich wahrscheinlich was abputzen, denn diese Forderung wäre wahrscheinlich verjährt.
Um was genaueres sagen zu können müsste man wissen um was es sich dreht.
Ansonsten wie ich schon am Anfang sagte, sofort zum Anwalt, den es könnte ein Fass ohne Boden werden.
Gruß
ghost
Hollo Ghost !
Es handelt sich um Heizkosten,ist klar das ich die bezahlen muss nur das ärgerliche ist das er mir damals zugesichert hat wenn ich eine neue Wohnung gefunden und angemietet habe bräuchte ich ab diesem Zeitpunkt keine Umkosten für die alte Wohnung zahlen . Das war am 15.11.06 der fall aber da er ja den Umzug Renovierung usw. also Rund um Sorglos Packet bezahlen und auch durchführen wollte und er auch das immer wieder verschleppt hat muste ich noch in der alten Wohnung bis 01.02.07 bleiben . Der Umzug wurde auch nicht von einer Spedition durchgeführt sondern er hat sich Arbeitssuchende vom Arbeitsamt eingestellt als Bauhelfer die dann meine Möbel auf und abgebaut haben.
Auf meine Frage hin ob er denn Haftpflicht versichert ist sagt er "das geht sie nichts an " Ende vom Lied war das er den Umzug gestopt hat und ich sämtliche Sachen die in der alten Wohnung noch waren alleine holen durfte . Was sollte ich tun ? Alte Wohnung 3 Monate keine Miete bezahlt dahin konnte ich nicht zurück und neuen mietvertrag muste ich auch erfüllen .Habe morgen einen Termin beim Anwalt der wieder sagen wird das ich Blind und Blauäugig vertraut habe .
Ghostraider
Vielleicht haben Sie nicht nur Pech mit dem Vermieter sondern auch mit dem Anwalt.
Wenn Sie natürlich nichts schriftliches haben, haben Sie auch nichts dem Makler entgegen zusetzen.
Es sollte aber doch irgendwie eine Möglichkeit geben eine Anzeige gegen diese Person zu machen, welche sollte der Anwalt schon wissen.
Ansonsten haben Sie verdammt viel Lehrgeld bezahlt oder zu zahlen.
Gruß
ghost
P.s. Der Anwalt sollte auch mal prüfen ob die Rechnung von 2006 überhaupt noch auszugleichen ist.