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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir sind hier vor einem halbem Jahr erst eingezogen.
Wir verstehen uns eigendlich gut mit der Vermieterin und deren Familie nur jetzt haben wir das Problem, dass wir keinen Mietvertrag bekommen. Die Miete haben wir bisher immer BAR gezahlt.

Jetzt würden wir gerne mal einen Vertrag haben weil wir Wohngeld beantragen wollen und die Miete auch überweisen weil es immer voll der Akt ist diese BAR von der Bank zu holen.

Vertrag will sie keinen und Miete nur die Hälfte übers Konto weil die andere Hälfte ihre Mutter bekommen würde und diese es nicht beim FA angibt wegen der Rente. Jetzt sagt sie es wäre auch so vereinbart gewesen. Gut wir sagten, dass wir es so machen könnten aber es war damals keine Voraussetzung sonst wäre ich nicht eingezogen.

Wir sollen eben das Geld jetzt auf unseren Konten hin und her überweisen das sie ihr Geld bekommt. Wir haben so ein Abheblimit auf unseren Karten und niemand vom anderen Konto eine Vollmacht, müssten immer an den Schalter gehen also auch weiter weg fahren weil hier im Kaff keine Bank ist.

Dann zahlen wir pauschal 100,-€ für Kaltwasser (warmes läuft über Boiler) und Heizung, welche von März-September völlig aus ist und die restlichen Monate von 22-05 Uhr auch völlig aus ist. Was meiner Meinung nach auch viel ist.

Kann mir wer von Euch einen Tip geben, dass dies hier nicht völlig eskaliert????
Stichwörter: vermieterin + Ärger

3 Kommentare zu „Ärger mit Vermieterin”

Susanne Experte!

Die Miete in Bar lasst Ihr Euch hoffentlich quittieren???

Ein Mietvertrag besteht auf jeden Fall, wenn auch nur ein mündlicher. Meiner Ansicht nach ist das wesentlich besser, da sich alles nach BGB regelt und man sich so auch nicht über gültige oder ungültige Klauseln streiten kann.
Weiterer Vorteil: nach BGB ist der Vermieter für die regelmässigen Schönheitsreparaturen verantwortlich.

Allerdings würde ich mich nicht bei der Steuerhinterziehung der Vermieterin beteiligen- auch ein schönes Druckmittel, wenn man das mal braucht.
Grundsätzlich bestimmt schon der VM die zahlungsart, wenn das mündlich verabredet wurde ist das auch gültig. Früher war das ja nicht anders, allerdings wurde dann auch eine Mietbuch geführt.
Auf jeden Fall Zahlung über den vollen Betrag immer bestätigen lassen!!!!

tajo7905

Danke für die schnelle Antwort.

Also ich habe sie vorhin angerufen, wollte die Bankdaten wegen der einen Hälfte haben und sagte ihr das wir dann über den Rest so ein Mietbuch führen.

Sie ging nicht drauf ein und will das erst nochmal mit uns Bereden.
Da wir uns ja gut verstehen und uns auch kannten haben wir bisher dummerweise keine Quittungen.
Ich sagte ihr, dass wir auch nicht einfach so viel Geld ohne Belge vom Konto holen können da wir auch laufend Knatsch mit dem FA haben (hatten mal beide ne Firma angemeldet) und ausserdem die Privatinsolvenz anstreben. Das mit der Inso wusste sie aber vorher.

Aber irgendwie geht sie da nicht drauf ein.
Mir wurde aber auch von wem anders gesagt ich solle mir schon aus dem Grund alles quittieren lassen weil sie das Geld ja nicht meldet nicht das wir wegen Mitwissen mit dran bin wenn mal was schief geht.

Ich bin echt Ratlos und befürchte, dass das noch Riesen Ärger geben wird.

Susanne Experte!

Du bist nicht für die korrekte Abrechnung Deiner VM mit dem FA verantwortlich.
Wichtig ist für Dich lediglich, dass Du Quittungen für Deine Zahlungen bekommst, und zwar die gesamte Summe. Halb hier und halb da etc. solltest Du Dich nicht darauf einlassen.
Du zahlst doch sicher auch Nebenkostenvorauszahlungen? Die müssen ja jährlich korrekt abgerechnet werden!
D.H lasst Dir eine Quittung geben über Deine monatlichen Zahlungen von Miete und Nebenkostenvorauszahlung und zwar aufgeschlüsselt oder halt direkt eine separate Quittung.

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