Susanne
Falls der VM noch eine Kaution von Euch hat, sofort zum Fachanwalt- denn zu guter Letzt muss diese Kaution auch noch eingeklagt werden.
Falls der VM in der von Dir genannten Absicht gehandelt hat, wird Dir der Monteur auch nichts nützen, da sicher der Heizungskeller abgesperrt sein wird.
Allerdings ist die Wohnung im Winter nicht bewohnbar, daher ist eine Mietminderung angebracht und die sollte man nicht ohne Fachanwalt durchführen. Weiterhin kommt, falls möglich, die Bestellung eines Reparaturservices in Betracht bzw., falls Deine beschriebenen böse Absicht nachgewiesen werden kann und ggf. eine Reparatur wg. fehlenden Zugriffs nicht möglich ist, Schadenersatz für eine Ersatzunterkunft Hotel etc. und natürlich die fristlose Kündigung.