mono 05.08.2011 06:52
Eine SchönRep-Klausel, die es dem Mieter im Rahmen eines Formulermietvertrages auferlegt, seine Wohnung in der Farbe weiß zu streichen, verstößt regelmäßig gegen die AGB-Kontrolle und führt mithin zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel. Vorausgesetzt, anderweitige, d.h. ergänzende Regelungen bestehen nicht, ist der Mieter nicht zur Ausführung verpflichtet. Von den SchönRep abzugrenzen sind Beschädigungen der Mietsache, die auch bei Unwirksamkeit der Klausel beseitigt werden müssen.
Gotthilf 05.08.2011 11:08
http://www.123recht.net/Individuell-vereinbarte-Endrenovierungsklausel-ist-bindend-__a36807.html
Die Frage ist, ob ein Übergabeprotokoll als Individualvereinbarung angesehen werden kann.
mono 05.08.2011 15:06
Aber auch im Übergabeprotokoll hätte die Farbgebung tatsächlich ausgehandelt werden müssen. Eine lediglich handschriftliche Festlegung ist hierfür noch nicht ausreichend. Licht ins Dunkel bringen kann somit nur der TE.
ice100 08.08.2011 11:42
Licht ins Dunkel bringen kann somit nur der TE
was bedeutet TE
wie soll ich mich am besten verhalten