Agatha23 hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits!
Mein Fall:
Kürzlich schilderte ich meinem Vermieter mündlich folgendes Problem mit meinem Durchlauferhitzer: Auf Stufe 2 wird das Wasser zu heiss, so dass ich kaltes zulaufen lassen muss. Dann aber springt der DE aus und das Wasser wird kalt. Der Vermieter schickte mir daraufhin Handwerker, die einen verkalkten Duschkopf für das Problem verantwortlich machten. Ich bekam die Rechnung, was ich erstmal hingenommen habe, da ich dachte, es liegt wirklich am Duschkopf. Ich habe dann einen neuen Duschkopf gekauft, doch das Problem besteht noch immer, ist eher noch schlimmer, als mit dem alten Duschkopf. Im Sanitärfachhandel hiess es, es liege am Wasserdruck. Dies schrieb ich meinem Vermieter und bat um geeignete Maßnahmen zur Abhilfe. Er besteht aber daurauf, dass der Duschkopf die Ursache ist und ich die Rechnung zu bezahlen habe.
Wie ist diese Forderung rechtlich zu betrachten?
Besten Dank!
Agatha