RjHeidfer hat diese Frage gestellt
Hallo,
welcher Berechnungsschlüssel gilt bei einer Wohnung mit Garten und Pool ?
In meinem Fall,
wohne ich in einem 3 Parteien-Haus (Altbau 1910) mit einem Wasserzähler im Keller.! (Es besteht nicht die Möglichkeit, separate Wasserzähler anzubringen)Die Wasserkosten werden pro Kopf berechnet, in unserem Fall 2/3/2.
Da aber die Parterre-Wohnung einen Garten hat in dem im vorigem Jahr auch noch ein Pool (Durchmesse ca. 5 Meter) gebaut wurde,
Interessiert mich nun wie diese Wohnung bei den Wasserkosten zu behandeln ist. Muss diese Wohnung nicht mehr Wasserkosten zahlen
als die anderen Wohnungen ohne Garten und Pool. ??? Wie ist hier der Berechnungsschlüssel ???
Vielen Dank