Gast
Hallo,
ich würde mal sagen, Ihr Vermieter muß Ihnen die Rechnung vorlegen, damit Sie diese kontrollieren können.
Hat Ihr Vermieter Ihnen eine Frist zur behebung der Mängel gelassen ? Oder hat er einfach die "Handwerker" beauftragt ?
Was sind "Hauseigene Handwerker" ? Meint er damit "Schwarzarbeiter" ?
Bestehen Sie auf eine Rechnung - sollten die Arbeiten "ohne " Rechnung gelaufen sein - haben Sie ein schönens Druckmittel !!!
Gruß