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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Mir würde nach dem Auszug aus einer Mietwohnung die Kaution um diverse Beträge für (angeblich) aufgewendete Mängelbeseitigung gekürzt. Ich schreibe deshalb angeblich, weil ich bezweifle, dass die Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden...

Gegen die angeführten Mängel kann ich aus diversen Gründen nicht angehen, das ist auch nicht meine Frage. Wie schaut es aus, ist der Vermieter nicht verpflichtet, mir Einsicht in die Rechnungen der angeblichen Handwerker zu gewähren? Er beruft sich darauf, dass er nicht dazu verpflichtet sei, ausserdem seien hauseigene Handwerker zur Behebung der Mängel beauftragt worden.

Weiß jemand von euch hier Bescheid - immerhin könnte der Vermieter mir x-Kosten andrehen, ohne dass ich auch nur die geringste Chance habe das zu überprüfen - geht das so einfach?

lg
noria

1 Kommentar zu „Kürzung der Kaution/Einsicht in Handwerkerrechnung?”

Gast Experte!

Hallo,

ich würde mal sagen, Ihr Vermieter muß Ihnen die Rechnung vorlegen, damit Sie diese kontrollieren können.

Hat Ihr Vermieter Ihnen eine Frist zur behebung der Mängel gelassen ? Oder hat er einfach die "Handwerker" beauftragt ?

Was sind "Hauseigene Handwerker" ? Meint er damit "Schwarzarbeiter" ?

Bestehen Sie auf eine Rechnung - sollten die Arbeiten "ohne " Rechnung gelaufen sein - haben Sie ein schönens Druckmittel !!!

Gruß

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