Ghostraider
Ich denke mal nein, da die Wohnung so wie sie ist gemietet wurde.
"Gemietet wie gesehen."
Sicherheitshalber würde ich aber mal einen Rechtsanwalt befragen.
Gruß
ghost
MichaRecht
Hallo Dorothee,
da brauch man keinen Anwalt da sich das nach BGB
§ 536b regelt.
Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.
Es ist sicherlich einfacher einen Boiler selber nach Absprache einzubauen. Macht das der Vermieter ist es Modernisierung und wird auf die Miete umgelegt.
MfG
MichaRecht
Ghostraider
Hallo MichaRecht,
es ist schon richtig das das einbauen eines Boilers einfacher ist. Nur was machst Du wenn sich der Vermieter dagegen wehrt und nicht die Erlaubis gibt zur baulichen Veränderung weil er sobald der Mieter Kündigen würde eine Zentralheizung einbauen möchte mit Warmwasserversorgung ?
Der Rat einen Anwalt aufzusuchen war darauf gemünzt, ob vielleicht doch noch etwas zu machen wäre, da zum heutigen Stand eine Dusche oder Badezimmer im allgemeinen als normaler Standard angerechnet wird.
Gruß
ghost
MichaRecht
Hallo ghost,
die Frage ist doch ob so ein Einbau eines Untertischboilers überhaupt eine bauliche Veränderung darstellt. Es gibt Modelle die stelle ich einfach in den Unterschrank vom Waschbecken im Bad. Eine 220 V Steckdose ist meistens vorhanden und schon hab ich warmes Wasser ohne auch nur ein Loch gebohrt zuhaben. Das einzige was ich gegebenenfalls noch austauschen muss ist nur noch die Mischbatterie auf dem Waschbecken. Die Kosten würden sich bei Selbsteinbau Boiler ab ca. 40,00 Euro und Mischbatterie ab ca. 35,00 Euro belaufen.
Zu dem „normalen Standard“ der Ausstattung von Bädern hast Du schon Recht aber bei uns gibt es auch noch Wohnungen die haben Ofenheizung keinerlei Sanierung seit ca. 1960 erfahren und diese werden immer wieder zu meinem erstaune vermietet.
MfG
MichaRecht