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Kündigung wegen überbelegter Wohnung
Ein Mieter darf in der von ihm angemieteten Wohnung seinen Ehegatten und seine Kinder und u. U. auch andere nahe Angehörige aufnehmen. Der Vermieter muss jedoch eine eklatante Überbelegung der Wohnung nicht dulden. Wächst die Zahl der Bewohner einer Dreizimmerwohnung einschließlich Enkel und Schwiegerkinder auf fast ein Dutzend an, ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung zu kündigen.
Urteil des AG München
453 C 11467/02
Hausbesitzer Zeitung Heft 8/2003, Seite 11