Ghostraider
Sie haben erst einmal einen Monat Zeit die Abrechnung zu prüfen.
Frage ist auch ob eine Vorauszahlung oder eine Pauschale gezahlt wird.
Dann sollten alle Punkte geprüft werden da die Forderung ja ziemlich heftig ist.
Daher würde ich erst einmal raten mit dem Hauptmieter und der Rechnung zu einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zur Prüfung gehen.
Dort wird auch mit Sicherheit die Frage beantwortet ob Sie als WG Mitglied überhaupt als Rechnungsempfänger berechtigt sind.
Gruß
ghost
Dionysos
Hallo Peter,
im Mietvertrag stehende Personen sind gleichberechtigt Mieter. In den meisten Standardverträgen ist auch eine Klausel enthalten, nach dem ein Mieter empfangsberechtigt für Willenserklärungen für alle Mieter ist.
Sollten Sie im Mietvertrag namentlich als Mieter genannt sein, sind Sie auch zur Zahlung verpflichtet, sollte die Forderung berechtigt sein.
Ein Tip noch zum Vergleich der einzelnen Kostenarten: vergleichen Sie mal Ihre Abrechnung für 2006 mit der für 2005 und schauen nach, ob einzelne Kostenarten unerklärlich hoch gestiegen sind. Oder ob neue Kostenarten hinzu gekommen sind.
mfg
Dionysos
Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.