fin
Wenn der Mietvertrag abhanden gekommen ist, können Sie im Streitfall ja nicht einmal beweisen, wieviel Sie an Miete, Wieviel an Nebenkosten vorausgezahlt haben. Wenn Sie auch keine frühere NK- Abrechnung haben (bei Ihrer Wohndauer wohl nicht), können Sie nicht einmal beweisen, dass Sie mit einem Guthaben rechnen.
Wenn man nichts schriftliches mehr in der Hand hat, sieht die Sache für Sie schlecht aus.
tigerlieber
Aber eigentlich müsste mir der Vermieter doch jederzeit eine Kopie ausstellen, oder? Er braucht die ja auch für seine Unterlagen. Außerdem habe ich noch die Kontoauszüge, auf denen detailliert dargestellt wird, was überwiesen wurde.
Rano
Mal die hiesigen Muster-Urteile durchgucken!
Danach kann ein inzwischen ausgezogener Mieter die kompletten(!) Vorauszahlungen zurückfordern, wenn sich der VM -trotz Aufforderung- nicht zu einer Abrechnung herabläßt.
München ist ja schon teuer, aber diese Kaltmiete für ein Appartement ist happig. Lag er damit nicht WEIT über entsprechendem Mietspiegel?
Gruß
Ralph
tigerlieber
Die Wohnung war relativ groß, ca. 50qm, aber die Miete war für ein Hochhaus-Appartement am Ring viel zu hoch, noch dazu mit Baubelästigung. Das war ja mitunter der Grund warum ich schnell wieder ausgezogen bin.
Möchte dem werten Herrn jetzt nicht auch noch dieses Geld in den Rachen stecken und habe ihm jetzt eine schriftliche Frist bis 30.04. gesetzt, danach kommt der Anwalt. Stimmt diese 3jährige Verjährungsfrist eigentlich, die ich im Internet recherchiert habe?