Susanne
Tatsächlich musst Du die Klauseln von einem Fachanwalt überprüfen lassen. In der Hinsicht auf die von Dir verlangten Arbeiten ist das sicher eine gute Investition!
Denn es hängt davon ab, ob die Klauseln im Mietvertrag selbst gültig sind und/oder die Anlage zum Mietvertrag als Individualvereinbarung zu sehen ist.
Jenser
Ja, aber selbst wenn die Anlage gültig sein sollte (was auf Grund Starre Klausel bei Punkt 2 nicht sein dürfte) habe ich halt 3 Auswahlmöglichkeiten: gesäubert oder gestrichen oder besenrein. Das bringt mich halt durcheinander.
Wer Schreibfehler findet, kann sie behalten!
Susanne
Vielleicht ist das Dein Glück, dass man den Anhang nicht als Individualvereinbarung ansehen kann, weil es inhaltlich schwachsinnig ist???