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Jenser hat diese Frage gestellt
Hallo,
in einer aktuellen Fernsehzeitung ging es wieder mal darum, was man beim Auszug tun muss und was nicht (starre Klauseln ect.)
Nun habe ich mal in unseren Mietvertrag geschaut und es ist sehr verwirrend für mich, was ich da lese:

<em>im Mietvertrag</em> (1999 abgeschlossen):

<em>§12 Beendigung der Mietzeit</em>
Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit gesäubert und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben. §9 Abs.2 bleibt unberühert (§9 /2 = Der Mieter ist verpflichtet...alle 3 Jahre usw.)

soweit so gut. Nun haben wir noch eine Anlage zum Mietvertrag, dort steht folgendes:

<em>§17 Sonstige Vereinbarungen</em>
1. ...
2. Der Mieter erhält die Räume in einem renovierten Zustand. Bei seinem Auszug verpflichtet sich der Mieter, Decken und Wände sowie Heizkörper mit weißer Farbe fach- und sachgerecht zu streichen, gegebenfalls von einer Fachfirma ausführen zu lassen. Gleiches gilt für lackierte Türen und Fenster. Teppichboden ist aus hygienischen Gründen von einer Spezialfirma reinigen zu lassen.
3. Die Wohnung ist bei Auszug besenrein mit geputzten Fenstern zu übergeben. Bad und Küche sind gründlich zu säubern....

Was würde denn nun gelten und was nicht?
Was würde ich denn nun bei einem evtl. Auszug machen müssen?

Grüße und Danke
Jenser

3 Kommentare zu „Was denn nun tun beim Auszug?”

Susanne Experte!

Tatsächlich musst Du die Klauseln von einem Fachanwalt überprüfen lassen. In der Hinsicht auf die von Dir verlangten Arbeiten ist das sicher eine gute Investition!
Denn es hängt davon ab, ob die Klauseln im Mietvertrag selbst gültig sind und/oder die Anlage zum Mietvertrag als Individualvereinbarung zu sehen ist.

Jenser

Ja, aber selbst wenn die Anlage gültig sein sollte (was auf Grund Starre Klausel bei Punkt 2 nicht sein dürfte) habe ich halt 3 Auswahlmöglichkeiten: gesäubert oder gestrichen oder besenrein. Das bringt mich halt durcheinander.




Wer Schreibfehler findet, kann sie behalten! :)

Susanne Experte!

Vielleicht ist das Dein Glück, dass man den Anhang nicht als Individualvereinbarung ansehen kann, weil es inhaltlich schwachsinnig ist???

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