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Verjährung von Ersatzansprüchen
Die Klage auf Schadenersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen führt nicht zur Unterbrechung der Verjährung wegen des Anspruchs auf Ersatz anteiliger Renovierungskosten, da beide Ansprüche sowohl nach ihrer Rechtsnatur als auch in ihrem Entstehungsgrung völlig verschieden sind.
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 20.06.2001, Aktenzeichen: 6 S 36/01.