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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

angenommen, jemand hätte einen gewerbemietvertrag, der seit 10.feb.1995 läuft. dieser vertrag ist bis zum 31 märz 2005 bestimmt. jedoch gibt es ein zweimaliges optionsrecht zu je 5 jahren zugunsten des mieters. das optionsrecht muss gemäß vertrag am letzten werktag vor beginn der kündigungsfrist zugegangen sein.

wäre in dem fall eine kündigung zum 31.03.05 rechtmäßig?

hat der mieter möglichkeiten sich zu wehren?


danke
Stichwörter: befristeter + dringend + mietvertrag

0 Kommentare zu „befristeter mietvertrag- dringend!”

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