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cheery hat diese Frage gestellt
hallo ich hoffe hier kann mir jemand bitte helfen...

Folgendes problem:

ich habe am 01.07.2007 mit meiner freundin eine wg gegründet. wie waren beide hauptmieter! dies war zu dem zeitpunkt ein traum den wir uns erfüllt haben.. leider war dieser traum ein albtraum...bis wir uns entschlossen haben diesen vertrag wieder zu kündigen.

mit beidseitigen einverständnis taten wir dieses auch und hatten die übliche 3 monate kündigungsfrist die zum 31.01.2008 ausliefen...

damit wir den prozess verschnellern konnten habe ich mit einverständniss meiner mitbewohnerin einen nachmieter gesucht.
damit war auch der vermieter einverstanden...
dieser nachmieter wollte zum 15.12.2007 dort einziehen!

nun hatten wir anfang dezember 2007 zwischen uns ein großen streit der leider nicht mehr aus der welt geschafft werden konnte... meine mitbewohnerin pakte ein tag darauf ohne meinem wissen ihre sachen und war weg...(kein Kontakt)

Ich wollte dann auch wie geplant die wohnung am 15.12.07 an den nachmieter übergeben.... leider nur konnte der vermieter mir erst einen termin zum 15.01.08 geben!

Der termin wurde vom vermieter an meine mitbewohnerin mitgeteilt zudem hätte sie durch die einmonatige verzögerung auch noch für einen halben monat miete tragen müssen... was sie bis jetzt nicht getan hat!

15.01.08 nachmieter, vermieter und ich waren zur wohnungsübergabe vor ort..meine mitbewohnerin nicht! dementsprechend war ich die einzige mieterin die das auszugsübergabeprotokoll unterschrieben hat...

Ich habe wochen vorher mit allen einverständnissen
einen rechtlich abgesicherten vertrag fertig gemacht zur kautionskontoübergabe an den nachmieter, der beinhaltete die zahlung in zwei abständen auf ihr konto und ein monat später auf mein konto!

dieses viel ins wasser dadurch das meine mitbewohnerin zum unterschreiben nicht auftauchte und der vermieter meinte wir hätten eh kein volles kautionskonto!?
wie es dazu gekommen ist erklärte mir der vermieter mit den durch meine mitbewohnerin entstandenen mietschulden.... wir einigten uns darauf das er mir wenigstens den rest der kaution auf mein konto überweise (weinger als der kautionsanteil den ich zum mietvertragsbeginn eingezahlt hatte)

zum heutigen zeitpunkt sagt der vermieter das er mir denn betrag nicht auszahlen kann ohne die unterschieft von meiner ehemaligen mitbewohnerin...

1 darf der vermieter das mietkonto mit dem
kautionskonto ohne die zustimmung der mieter
ausgleichen?

2 Habe ich eine chance meinen möglichst ganzen
kautionsanteil zurück zu bekommen oder überhaupt
etwas?

Weiteres problem...
wir habe zum beginn strom und gas angemeldet in einem von uns beiden unterschrieben vertrag bei den stadtwerken! der monatliche betrag wurde von meinem konto abgebucht...

meine mitbewohnerin wollte immer ein dauerauftrag machen um mir die hälfte zu bezahlen hat es nur leider nie hinbekommen!!!

mittlerweile inklusive schlussrechnung habe ich 700 euronen bezahlt... die kosten die ja zur hälfte vertraglich ihr auch gehören!

stadtwerke machen nichts die haben ja ihr geld... wenn ich es nicht gezahlt hätte hätte ich eine mahnung bekommen!!!

3 wie könnte ich mir das geld zurückholen? meint ihr
ich hätte eine chance?

bitte bitte helft mir....dummheit schützt leider nicht vor strafe...
aber vielleicht kann ich ja noch was retten aus meinen bergen an minus....
ich kann auch alle kosten nachweisen!

oh man an die betriebs und nebenkostenabrechnung will ich nicht denken.....

danke danke schon mal im vorraus....

2 Kommentare zu „wg 2 hauptmieter kaution+ wg meldung bei strom/gasversorg”

Susanne Experte!

Du musst leider zum Rechtsanwalt. Der kann alle Deine Kosten bei ihr geltend machen: Deinen Kautionsanteil, den Anteil vom Versorger etc.
Ja, der VM darf Schulden aus dem Mietverhältnis mit der Kaution verrechnen.

cheery

dankesehr für die antwort...
kann ich direkt zum rechtsanwalt gehen?
muss ich ihm vornerein geld bezahlen bevor ich evtl was von meiner ehemaligen mitbewohnerin wieder bekomme?
wie lange würde es ca dauern ein rechtshilfeantrag durch zu bekommen?

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