Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung eingezogen. Dort wurde vorher ein Laminatboden verlegt. Schon wenn man hineingeht, riecht es stechend holzähnlich. Ich dachte zuerst, dass das vom Laminat kommt und sich nach ein paar Wochen legt, das tat es aber nicht. Wenn ich mich ca. 1 Stunde in der Wohnung aufhalte, fangen meine Augen an zu brennen. Wenn ich darin schlafe, wache ich nachts mit einem stechen in der Nase auf. Kurz, ich kann mich praktisch nicht darin aufhalten. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob das nun tatsächlich vom Laminat kommt. Im Mietvertrag ist eine Mindestmietdauer von 1 Jahr festgelegt. Kann ich mit diesem Problem sofort kündigen? Muss das in irgend einer Weise gutachterlich bewiesen werden? Wenn ich einen Rucksack offen für einen Tag im Raum hinstelle, ihn verschließe, wo anders mit hinnehme und nach ein paar Tagen öffne, kommt einem schon dieser stechende Geruch entgegen. Reicht sowas als Beweis?

Gruß

Fredo

7 Kommentare zu „Fristlos kündigen bei Geruchsbelästigung/Gesundheitsbeschwer”

fin Experte!

Sicher ist das auch ein Beweis, aber grundsätzlich ist es immer besser wenn auch andere Personen als Zeugen dies im Notfall bestätigen könnten. Daher mal ein paar Bekannte bitten mit in die Wohnung zu kommen.
Viele Menschen sind sehr empfindlich was Gerüche betrifft. Und gerade in der Wohnung, wo man sich die meiste Zeit aufhält, ist das ein Problem.
An Ihrer Stelle würde ich auch zu einem Arzt gehen und ein Attest ausstellen lassen. Das dürfte zur Kündigung bald schon reichen plus Aussagen von Bekannten als Zeugen.
Das immer vielgepriesene Laminat ist nichts weiter als ein künstlicher Holzersatz mit viel Chemie. Natürlich gibt es auch hier Qualitätsunterschiede, aber es kommt eben nicht an die Qualität von Holz heran. Selbst PVC`s sind meist gesundheitlich unbedenklicher als Laminat.
Vielleicht können Sie ja auch ein bißchen Recherche treiben und im Internet nach Stiftung Warentest, Ökotest und Laminat suchen.

Fredo

Hallo,

herzlichen Dank für die Antwort.

Die Hausverwaltung will einen Sachverständigen einsetzen, dessen Kosten ich übernehmen soll, falls dieser nichts herausfindet. Das habe ich erstmal abgelehnt.
Ich habe ein ärztliches Attest, Zeugen und Gegenstände, die eine Weile in der Wohnung waren und nun bestialisch stinken. Sollte das nicht reichen?
Ich bezweifele, dass ein Sachverständiger etwas herausfindet, denn an den Geruch in der Wohnung gewöhnt man sich sehr schnell. Schon nach ein paar Sekunden nimmt man ihn nicht mehr wahr. An die Wirkung auf Augen, Atemwege etc gewöhnt man sich aber nicht. Es dauert ein paar Tage, bis sich die Symptome richtig "entfalten".
Was soll ich jetzt tun? Wenn die Hausverwaltung nicht einlenkt, muss ich dann einen Anwalt einschalten?

Gruß

Fredo

Susanne Experte!

Den Gutachter würde ich vorstrecken, falls für Dich entschieden wird, müssen Dir die Kosten ersetzt werden.
Den oben beschriebenen Vorgang mit dem Rucksack: nimm den Rucksack mit zum Anwalt!

Fredo

Einen Rechtsstreit wollte ich möglichst vermeiden, da sich das auch wieder ewig hinzieht und der Anwalt auch ein halbes Vermögen kostet. Wenn der Gutachter nichts finden würde (was ziemlich wahrscheinlich ist), heißt das nicht, dass dann wirklich nichts da ist, die Beschwerden verschwinden davon ja nicht, ich habe nichts gewonnen und bleibe auf den Kosten sitzen.
Mich interessieren die rechtlichen Grundlagen dazu, ob die Beweise, die nun schon vorliegen, reichen WÜRDEN, würde es zu einem Rechtsstreit kommen. Das wollte ich der Hausverwaltung dann vorbringen, damit es möglichst zu einer außergerichtlichen Einigung kommt.

Susanne Experte!

Das kann Dir keiner sagen, da jeder Richter anders entscheiden könnte.
Was Du als Beweise anführst, sind nicht unbedingt welche.
Auch ein ärztliches Attest beweist zwar Deine Beschwerden, nicht aber, dass sie von der Wohnung kommen. Weiterhin könnte man Deine Angaben, dass die Beschwerden in der Wohnung auftreten und ausserhalb nicht böswillig einfach als subjektiv bezeichnen.
Die anderen sagen auch dass es stinkt steht auch auf sehr wackeligen Beinen. Der Gutachter allein kann das beweisen.

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo Susanne,

Ihre Auffassung, dass die Sachverständigenkosten jedenfalls ersetzt werden, wenn der Sachverständige zugunsten des Mieters etwas feststellt, ist in dieser Pauschalität unrichtig. Ein privates Sachverständigengutachten hat vor Gericht nicht den Beweiswert eines Sachverständigengutachtens, sondern allenfalls den eines Urkundsbeweises. Im Zweifel muss vom Gericht ein neuer Gutachter bestellt werden. In diesem Fall war die Beauftragung eines privaten Sachverständigen kein erforderliches Mittel der Rechtsverfolgung, die Kosten verblieben beim Mieter.

Daher sollte ein sogenanntes "selbständiges Beweisverfahren" durchgeführt werden. Das Sachverständigengutachten, dass im Rahmen eines solchen Verfahrens erarbeitet wird, hat vollen Beweiswert vor Gericht und ist vom Gericht zwingend zu beachten. Im Fall des Obsiegens werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gegen den Gegner festgesetzt.


Mit feundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern

Fredo

Wie kann ich ein solches "selbständiges Beweisverfahren" durchführen? An wen soll ich mich wenden?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.