Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wann liegt ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft vor?


Ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft liegt vor, wenn der Erklärende bei der Abgabe seiner Erklärung sich über eine wesentliche Eigenschaft seines Vertragspartners oder der Mietsache geirrt hat. Vgl. § 119 Abs. 2 BGB. Als Eigenschaften kommen nur tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse in Betracht, die nach der Verkehrsanschauung und dem Inhalt des Mietvertrags wesentlich sind.
Stichwörter: liegt + über + verkehrswesentl + eigenschaft + wann

0 Kommentare zu „Wann liegt Irrtum über verkehrswesentl. Eigenschaft vor?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.