Ghostraider
Befristete Mietverträge dürfen nur noch über höchstens 4 Jahre abgeschlossen werden so das Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monate haben.
Eine Kündigung muss bis zum 3 ten Werktag eines Monats beim Vermieter auf dem Tisch liegen damit dieser Monat noch in der Kündigungsfrist mit läuft.
Das heißt: bis 03.03.08 gekündigt und die Frist läuft bis zum 31.05.08.
Also am 31.05. müssen Sie aus der Wohnung sein.
Leider wird der Vermieter Ihnen kein Geld von den Renovierungskosten erstatten da es Ihnen überlassen bleibt ob Sie was in der Wohnung machen oder nicht.
Wichtig ist nur das wenn eine gültige Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag verankert ist in der Wohnung während der Mietzeit oder bei Auszug Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden.
Der Vermieter hat aber die Pflicht den Mieter bei Einzug mitzuteilen das er die Wohnung oder das Haus in einem Jahr verkaufen will. Der Mieter hat ein Vorkaufsrecht.
Ich würde dringendst raten in dieser Angelegenheit einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufzusuchen der bestimmt da noch was raus hoen kann.
Gruß
ghost