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Da der Vermieter ohne Anmeldung erschien, den Mieter bedroht hat, Handgreiflich gegenüber eines Beauftragten des Mieters wurde, diesen sogar aus den Räumen verwiesen hat, Türen im angemieteten Haus abgesperrt hat, wurde ein Hausverbot ausgesprochen (auch Schriftlich).
Vor Aussprache des Hausverbots hatte der Vermieter 6 mal die Gelegenheit, Mängel seit Einzug zu beseitigen, alles 6 Besuche waren ohne Erfolg. Der Mieter hat daraufhin die Miete anteilig gemindert.
Es folgte dann die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter!
Er bezieht sich darauf, das Mietobjekt nicht Instandsetzen zu können, da ihm das Recht dazu verwehrt wurde. Außerdem könne er keinen Handwerker in das Mietobjekt begleiten, was zu einer Instandsetzung erforderlich wäre.
Die Frage ist jetzt, WAS MUSS SICH EIN MIETER ALLES GEFALLEN LASSEN, UM DEM VERMIETER EIN HAUSVERBOT AUSSPRECHEN ZU KÖNNEN???