Ghostraider
Soweit ich es sehe hat er rechtliche Gründe genannt die auch nachvollziehbar sind.
Die Kündigung darf er aber erst aussprechen wenn der Eintrag ins Grundbuch durchgeführt wurde.
Außerdem müssen im Kündigungsschreiben die Gründe ausreichend aufgeführt sein.
Auch kommt es darauf an wie lange Sie schon in der Wohnung wohnen, da sich nach den Jahren der Kündigungsschutz um jeweils drei Monate verlängert, sodass Sie bis zu 12 Monate Kündigungsschutz haben können.
Gruß
ghost