Susanne
Nein-Nein-Nein
Voraussetzung wäre, dass ein Bereich vermietet wird, der sich innerhalb der Wohnung des Hauptmieters befindet und[/b:b82b2] möbiliert ist.
Davon ist hier leider nichts erwähnt.
Auch bei einem Untermietvertrag gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten, keine außerordentliche Kündigung in den ersten 3 Monaten.
Ein befristeter Mietvertrag (bestimmte Zeit) bedarf einer Begründung.
vngfgfn
ok danke, dann die frage anders herum, wie kann ich es so Formulieren das ich möglichst schnell aus der Wohnung wieder heraus kann, da ich durch mein Studium flexibel sein muss (-> ich bin der mieter)
danke <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Diese Möglichkeit gibt es m.W. nur für Studentenheime, die ihre Kündigungsfristen den Semester anpassen können, die unterliegen allerdings nicht dem allg. Mietrecht!
Oder Du mietest halt ein möbiliertes Zimmer, was den Anforderungen für die Kündigungsfrist 15. bis Monatsende entspricht.