Oliver Curd
Hi,
wenn im MV nichts über Renovierung und Schönheitsrep. steht, dann muss Sie der Vermieter machen.
Sie müssen die Wohnung in einem Besenreinen Zustand verlassen.
Der Teppichboden muss nur erneuert werden, wenn er von Ihnen total unbrauchbar gemacht worden ist. Normale Teppichabnutzung ist mit dem Mietzins abgegolten.
Sie brauchen nichts zu machen
MfG
O.C.