Ghostraider
Soweit mir bekannt ist muss der dem das Gerät gehört dies anmelden.
Nur der Vermieter kann diese Gebühr über die miete oder Nebenkosten sich beim Mieter wiederholen, oder das ist schon in der Miete drin.
Gruß
ghost
Susanne
Wer ist Rundfunkteilnehmer?
Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
siehe auch:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
Cameron
Wer hält juristisch gesehen das Gerät "bereit"? Genau das ist die entscheidende Frage. In einer "Ferienwohnung" stellt der Vermieter einen Fernseher "bereit" und ist GEZ-pflichtig. Bei einem möblierten Appartement, wo der Fernseher explizit Mietgegenstand ist, müsste demnach ebenfalls der Vermieter das Gerät "bereitstellen" und wäre damit GEZ-pflichtig - unabhängig davon, ob er die Gebühr dann in die Miete einpreist.
Oder?
Gruß
Kim
Susanne
Bei einem Möbiliertzimmer ist ja davon auszugehen, dass der VM alle seine Kosten in der Miete kalkuliert hat, auch die für die Abnutzung der Möbel und Geräte.
Wenn man ein Möbiliertzimmer mit einem Hotelzimmer vergleicht, nur auf längere Zeit, muss auf jeden Fall der Vermieter die GEZ Kosten tragen, bzw. ist das Wohnraummmietrecht auch auf Ferienwohnungen anzuwenden.