AMAyer 22.07.2009 08:01
Völlig falsch, wenn Sie den Herd nicht vorsätzlich beschädigt haben und er im normalen Betrieb kaputt geht, dann nennt man dies Verschleiß! Und für eben diesen Verschleiß zahlen Sie eine mtl. hohe Miete. Somit geht Sie die Rap. nichts an, der VM ist zuständig.
Sollte der Herd eventuell durch Unachtsamkeit kaputt gehen, sind Sie zwar für die Rep. mit zuständig, jedoch bei Neuanschaffung nur für den Zeitwert. Und bei einem Gerät, welches Bj86 ist der Zeitwert Null. Somit ist der VM auch hier zuständig.
AM
Happajoe 22.07.2009 15:50
Der Herd ist durch Unachtsamkeit beschädigt worden ! Aber wenn das so ist wie oben geschildert, dann komm ich ja gut aus der Sache raus !
Danke !