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Zu Wohnung kalt.
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Zu Wohnung kalt.
Ghostraider
hat diese Frage gestellt
Ich muss leider so antworten da hier wieder die Plattform geändert wurde und man sich wieder nicht zurecht findet.
Zur Wohnung kalt, habe ich das gefunden was Sie mal durchlesen sollten.
Nach verschiedenen Urteilen können Sie eine Mietminderung machen, die aber nur mit einem Rechtsanwalt durchgeführt werden sollte.
Zuvor sollte dem Vermieter aber die Möglichkeit gegeben werden den Mangel zu beheben.
http://www.pohritzsch.de/pohritzsch/wohnungen/heizen.html
/>
Gruß
ghost
P.s. Sollte sich die Plattform nicht so ändern das man wieder vernünftig schreiben und auch lesen kann, werde ich mich hier aus dem Forum verabschieden.
Die Plattform ist in seiner Aufteilung und Bearbeitungsfläche der reinste Müll.
Hier stimmt ja gar nichts mehr, nach Datum und Uhrzeit müsste ich ja noch 20 Jahre wieder arbeiten. Nee dazu habe ich keine Lust mehr. Grrrr Grrr
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„Zu Wohnung kalt.”
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