Der_Mario
Die Erneuerung von Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können (deshalb ist es nicht im Mietvertrag geregelt).
Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt durchschnittlich bei 10 Jahren, deshalb kannst Du von Deinem Vermieter verlangen, dass er den Teppich austauscht.
Hierbei handelt es sich um Instandhaltungsarbeiten, die laut BGB vom Mieter zu dulden sind. Soweit ich weiß ist jeder Aufwand, der dem Mieter in diesem Zusammenhang entsteht, vom Vermieter zu ersetzen.
oldi
Danke für die schnelle Antwort,
das hieße also, ich könnte einen Möbelpacker oder die Firma, die den Bodenbelag austauscht, mit dem Aus- und Einräumen beauftragen und der VM müsste diese Kosten übernehmen.
Hoffentlich sieht das der VM ebenso. Gibt's dazu irgendwelche Richtlinien des Gesetzgebers oder Urteile von Gerichten auf die ich mich berufen könnte?
Gruß
oldi
Susanne
Schon mal gehört: Wer die Musik bestellt bezahlt auch?
Ich würde niemand beauftragen. Das soll der VM tun!
oldi
@ Susanne: Da hast du natürlich Recht!
Trotzdem, weiß jemand, ob der VM das Umräumen der Möbel übernehmen muss?
Susanne
Was Mario schrieb ist vollkommen richtig, der Vermieter muss Aufwand in diesem Zusammenhang ersetzen. Aber er muss das auch bestellen, bzw. organisieren!
oldi
Danke,
ihr habt mir sehr geholfen!