Urtyp hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir hatten im Winter einen Eisschaden. Und zwar ist eine dicke Eisscholle vom Dach unserer angemieteten Doppelhaushälfte auf das Terrassendach gefallen und hat dieses beschädigt. Nun sagt unserer Vermieter das wir den Schaden selbst bezahlen müssten, da im MV steht das wir Wege, Balkone, ect. und eben das Hausdach von Schnee und Eis befreien müssten und somit selbst Schuld am Schaden wären.
Frage? Ist denn so eine Klausel überhaupt rechtens?? (im Bezug auf das Dach)
MfG Urtyp