Gast hat diese Frage gestellt
Liebe Leute,
wer hat einen ähnlichen Sachverhalt schon einmal erlebt bzw. weiß Bescheid?
Seit nunmehr drei Wochen [/b:6e42b]finden in einer Wohnung unserer Wohnanlage Sanierungsmaßnahmen[/b:6e42b] statt. Der Baulärm[/b:6e42b] aufgrund der "Spitzarbeiten" ist in unserer Mietwohnung in einem Ausmaß gegeben, dass für mich ein Arbeiten in meinem Arbeitszimmer [/b:6e42b](wie auch in den übrigen Räumen)nicht möglich [/b:6e42b]ist - da ich Studienreferendar bin, beläuft sich nun mal ein Großteil der Arbeit auf die Vorbereitungszeit von Unterricht.
Ich betrachte die Sanierungsmaßnahme als gutes Recht des Vermieters, jedoch war ich überrascht, im Vorfeld keine Information [/b:6e42b]über Beginn und Dauer der Maßnahmen bekommen zu haben, auch[/b:6e42b] ein Vorschlag zum Ausgleich der im Wert geminderten Mietsache blieb aus[/b:6e42b].
Ich habe den Vermieter[/b:6e42b] (eine Wohnbaugesellschaft mit 2.500 Mietwohnungen) schriftlich davon unterrichtet[/b:6e42b], dass ich mir vorbehalte, ex post Mietminderung geltend zu machen [/b:6e42b]und zum anderen die EInzugsermächtigung kündige[/b:6e42b].
Jetzt meine Frage[/b:6e42b]: Darf ich die vertraglich vereinbarte Einzugsermächtigung widerrufen [/b:6e42b]bzw. stellen die Sanierungsmaßnahmen einen wichtigen Grund [/b:6e42b]dar, der legitimiert, die Einzugsermächtigung zu widerrufen?
Es kommt hinzu, dass wohl beabsichtigt ist, in naher Zukunft auch die Fassaden zu erneuern - wovon meine Frau und ich bei unserem Einzug vor drei Monaten nichts erfahren haben - und ich mich nicht vom Gutdünken meines Vermieters abhängig machen möchte, sondern es der Rechtssprechung überlassen möchte, was ich an Mietminderung geltend machen kann.
Danke Euch
Daniel