bitteumrat 21.02.2010 13:50
Das die Versicherung die Regulierung abgelehnt hat, wundert mich nicht.
Bei Tauwetter oder starken Schneefällen sein Fahrzeug entsprechend abzustellen bedeutet: "..selber schuld."
Diskussionswürdig wäre die Sache gewesen, wenn eine Schneeauffangpflicht vor Ort vorgeschrieben gewesen wäre.
Die Regulierung über die Kasko ist der einzige Weg.
Es gibt einige Urteile in der Richtung die eindeutig sagen: "Pech gehabt. Bei dem Wetter passiert das halt"
edy 21.02.2010 14:07
Hallo Familyerz,
hier ein Link:
http://www.ra-kotz.de/schneelawinen.htm
Frage:warum 4 Wochen Mietwagen?
konnte man mit dem Fahrzeug gar nicht
mehr fahren? Hat die Reparatur so lange
gedauert?
lg
edy
familyerz 21.02.2010 16:14
@edy: die reparatur verzögerte sich, weil die versicherung nach zusage am schadentag einen rückzieher machte und die werkstatt erst wissen musste, ob kostenvoranschlag oder gutachten. da die sparkassenversicherung meines vermieters wohl einige "schlaftabletten" beschäftigt, ging einstweil so viel zeit ins land. erst nachdem ich meine vollkasko in anspruch nahm, wurde ein gutachten erstellt, teile bestellt, kfz repariert (fronscheibe hatte so viele risse, dass man fast nix mehr sehen konnte, dach war eingedrückt und der dachquerträger vorn war deformiert) der grösste eisklotz der runter kam, war so gross wie ein oberschenkel !!!). das bei ra-kotz.de habe ich gelesen. hier ging es aber nachweislich darum, dass es nicht der explizit zugewiesene stellplatz der frau war. bei mir war es aber so. es sind hier weder schilder angebracht gewesen, noch schneefanggitter. ich wohne im erzgebirge, das sollte wohl als "schneesicher" gelten !
@bitteumrat: das mit dem selber schuld und pech gehabt habe ich auch schon zur genüge gehört. aber stell dir vor, hier in diesem haus befindet sich eine physiotherapie ! es sind hier so oft kleinere zapfen runter gekommen, kurz vor, oder kurz nachdem patienten das haus betraten. was wäre, wenn dieser klotz, der auf mein auto krachte jemanden erschlagen hätte ? würde die versicherung meines vermieters auch mit: "pech gehabt" davon kommen ?
ich hab jetzt einen anwalt beauftragt, weil es hier im landkreis ähnliche fälle gegeben hat, die anders herum entschieden wurden.
danke euch trotzdem für eure antworten.
bitteumrat 21.02.2010 18:11
Ich wünsche dir von Herzen viel Glücl und Erfolg.
Bei mir ist wg. der Schneelast letztes Jahr der gemietete Carport auf mein Auto gekracht. Ich bin auf den Kosten sitzengeblieben. Der Richter meinte, das keine Sorgfaltspflicht verletzt worden wäre und ich selber darauf achten müsse, ob das sicher ist, wenn ich mein Auto drunterstelle.
PS: Durch den Carport geht unser Hauseingang ! Die Gefahr war bei usn damals noch weitaus größer