Susanne
Grundsätzlich ist die normale Abnutzung im Mietzins enthalten.
Ist das Vertragsende schon länger als 6 Monate her, kann der VM keine Ansprüche mehr geltend machen. Weiterhin muss sie ihre Ansprüche auch beweisen können, Behauptungen reichen da nicht. Wieviel will sie denn abziehen oder will sie die ganze Kaution einbehalten?
Weiterhin wird bei Ersatz ein Abzug alt für neu gemacht, d.h. Du must eine Teilentschädigung für eine alte Sache bezahlen und nicht die Neuanschaffung. Dabei muss die VM belegen, wann und zu wieviel die Sache angeschafft wurde. War der Duschschlauch schon 10 Jahre alt, musst Du sicher nichts mehr ersetzen.
Je nachdem kannst Du ja mal drohen, dass Du auf Auszahlung der Gesamtkaution klagen willst.