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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich der Kautionrückzahlung. Ich habe 6 Monate bei einer Dame zur Untermiete gewohnt. Beim Tag meines Auszugs war Sie krank und lag danach 2 Wochen im Krankenhaus. Jetzt kommt Sie an und möchte mir nicht die volle Kaution zurückzahlen, da im Parkett Kratzer von den Tischen (die vorher drin standen) sein sollen. Ausserdem meinte Sie dass unter der Spüle ein Teil abgebrochen sein sollte, für das Sie mich verantwortlich macht. Zusätzlich soll ich auch für Risse im Dusch-Schlauch verantwortlich sein.

Soweit ich weiß, muss man für Schäden im Parkett nur bei Fahrlässigkeit aufkommen. Für die Küche ist doch eigentlich auch die Vermieterin zuständig oder?
Ist es auch möglich, dass ich nur anteilig zahle, da ich ja nur 6 Monate dort gewohnt habe??

Vielen Dank für jede Hilfe.

So long

Cucu
Stichwörter: rückzahlung + kaution

1 Kommentar zu „Rückzahlung Kaution”

Susanne Experte!

Grundsätzlich ist die normale Abnutzung im Mietzins enthalten.
Ist das Vertragsende schon länger als 6 Monate her, kann der VM keine Ansprüche mehr geltend machen. Weiterhin muss sie ihre Ansprüche auch beweisen können, Behauptungen reichen da nicht. Wieviel will sie denn abziehen oder will sie die ganze Kaution einbehalten?
Weiterhin wird bei Ersatz ein Abzug alt für neu gemacht, d.h. Du must eine Teilentschädigung für eine alte Sache bezahlen und nicht die Neuanschaffung. Dabei muss die VM belegen, wann und zu wieviel die Sache angeschafft wurde. War der Duschschlauch schon 10 Jahre alt, musst Du sicher nichts mehr ersetzen.
Je nachdem kannst Du ja mal drohen, dass Du auf Auszahlung der Gesamtkaution klagen willst.

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