Berni911
Hi,
der logische Menschenverstand sagt mir, dass Hausverwaltungen am Wochenende selten erreichbar sind. Ein Vermieter sollte in der Lage sein, selbst Öl zu bestellen, mich wundert es immer, wie solche Leute mit anscheinend kleinem Hirn zu Vermietern von mehreren Tausend € teuren Immobilien werden. Vielleicht bin ich einfach zu schlau, um Millionär zu werden. <!-- s --><!-- s -->
Vor diesem Hintergrund ist es Ihrer menschlichen Einschätzung von ihrem Vermieters überlassen, ob Sie das persönlich nehmen oder nicht ! <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Verwalter arbeiten im Auftrag Ihres Vermieters, handeln also so, als ob er da selbst was entscheidet. In wie weit hier die Regeln der Unwirtschaftlichkeit gelten, weiß ich nicht, denke mal das sie das beweisen müssten, ein leerer Tank is da etwas flau.
Grüsse
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Der_Mario
Hallo Berni.
Der Sachverhalt an sich ist (bislang) unstrittig.
Aber die Mieter sehen es selbstverständlich nicht ein, für die Schlamperei der Hausverwaltung aufzukommen. <!-- s:? --><!-- s:? -->
Ist es möglich, sich auf den durchschnittlichen Verbrauch der letzten Jahre zu berufen, und wären wir damit (auch rechtlich) auf der sicheren Seite? <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Es gibt keine rechtlich sichere Seite: jeder Richter entscheidet anders !
Daher sollte mal ein Mieter mit Rechtschutz einen Fachanwalt aufsuchen!
Rano
Ich habe nichts dazu geschrieben, weil ich keine fundierte Antwort darauf wüsste.
Hoffe aber darauf, dass der Verfasser hier mal Ergebnisse postet, damit das hier nicht immer so ein einseitiger Informationsfluss ist!
Der_Mario
Inwieweit ist das eigentlich mit dem Grundsatz der "ordnungsgemäßen Bewirtschaftung" vereinbar?
@ Rano: Die Abrechnung liegt noch nicht vor, im Gegensatz zu sonst lässt sich die Hausverwaltung diesmal verdächtig viel Zeit. <!-- s --><!-- s -->
Berni911
Hi,,
also ich seh da erstmal garnix, wenn der Vermeiter nun nicht grad auf die grandiose Idee gekommen ist, den Tank mit Notfüllung volzukanllen, was deutlich teurer sein dürfte, als die Standartbetankung, wird das wohl nichts werden. Also wenn er da 1000 Liter getankt hat die dann 5 Cents teurer sind als normal, da bleibt nicht viel hängen und kommt noch darauf an, was grad der Durschnittspreis war.
Was si den überhaupt mit Sommer und Winter einstellung gemeint ?
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Der_Mario
Also wenn er da 1000 Liter getankt hat die dann 5 Cents teurer sind als normal, da bleibt nicht viel hängen und kommt noch darauf an, was grad der Durschnittspreis war.
Was si den überhaupt mit Sommer und Winter einstellung gemeint ?[/quote:871b0]
"Deine" 1.000 l waren eigentlich 10.000 l (s.o.), aber das ist nicht so von Bedeutung.
Zu Deiner Frage bzgl. Sommer-/Winterbetrieb: Bei den alten Heizungen musste man manuell von Winterbetrieb auf Sommerbetrieb umstellen, so dass weniger Öl verbraucht wird: wegen der höheren Temperaturen draußen hat man ja logischerweise geringeren Heizbedarf. <!-- s --><!-- s --> Moderne Ölheizungen stellen sich da automatisch um.
Heißt im Klartext: Hätte die Hausverwaltung (so wie sonst) darauf geachtet, den entsprechenden Knopf zu drücken, wären wir vermutlich mit der normalen Befüllung über die Runden gekommen. <!-- s --><!-- s -->
Berni911
Hi,
na siehste, sowas kenn ich garnicht, meine Heizungen richten sich nach dem Bedarf, soll heissen, die machen die Kesselremperatur von 55° und wenn Wärme abgenommen wird, dann wird wieder hochgeheizt.
Das kann bei einem Koksofen natürlich anders sein. <!-- s --><!-- s -->
Wie ich schon sagte, wenn du gegen die Unwirtschaflichkeit etwas vorbringen willst, dann nur das man seinen Tank nicht mit Notöl vollknallt, da es wesendlich teurer ist als eine normale Bestellung. Also wenn er 1000 Liter Notöl gekauft hat und dann in der Woche noch mal 9000 Liter normal, wirste da nix werden.
Für alle anderen, ich persönlich habe sehr gute Erfahrungen mit easyöl gemacht, da kann man die benötigte Menge eingeben und kriegt einen sehr guten Preis, der meist unter dem Durchschnitt der Anbieter Vorort liegt.
Dort kann man auch mal mit den Liefermengen spielen und sieht, wie bei grösseren Mengen gespart werden kann.
http://www.esyoil.com/heizoel_rechner.php?esyblink=3[/url:97816]
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Der_Mario
Wie ich schon sagte, wenn du gegen die Unwirtschaflichkeit etwas vorbringen willst, dann nur das man seinen Tank nicht mit Notöl vollknallt, da es wesendlich teurer ist als eine normale Bestellung. Also wenn er 1000 Liter Notöl gekauft hat und dann in der Woche noch mal 9000 Liter normal, wirste da nix werden.[/quote:72bad]
Also könnte ich auch nicht damit argumentieren, dass die Hausverwaltung dadurch, dass sie die Winter-Sommer-Umstellung vergessen hat, unwirtschaftlich gehandelt hat, da sie (fahrlässig ?) einen unnötig hohen Ölverbrauch verursacht hat? Immerhin wäre sie ja für die Umstellung zuständig gewesen.
Berni911
Ich bin kein Richter und kein Anwalt, einzig könntest du für den Zeitraum, wo keine Heizung zur Verfügung stand, die Miete kürzen. Aber das war ja nicht all zu lange.
Hin oder Her, mein Tank war auch schon mal leer,
da habe ich dann mit dem 10-Liter Reservekanister meines Autos weitergeheizt, ging auch. <!-- s --><!-- s -->
Das ist halt menschlich, dass man was vergisst.
Heute haben wir wieder mal Sommer, warst schon in der Heizung und hast den Schalter umgelegt ?
Der_Mario
Heute haben wir wieder mal Sommer, warst schon in der Heizung und hast den Schalter umgelegt ?[/quote:809d4]
...das hat diesmal wieder die Hausverwaltung erledigt. <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Das ist halt menschlich, dass man was vergisst.[/quote:4744a]
Das mag sein, aber man zahlt nur für eine Dienstleistung, die auch erbracht wurde. Wenn im Hotel der Weckruf nicht funktioniert hat und Dir dadurch ein Schaden entstanden ist, Du ggf. den Flug verpasst hast, ist das auch keine Entschuldigung.
Dem Mieter ist durch das Fehlverhalten der HV ein monetärer Schaden enstanden, der zu beziffern ist, wenn mit den Vorjahren verglich wird. Der Fehler ist nur zu beweisen!
Und ja, dem VM respektive der HV als Erfüllungsgehilfe ist wirtschaftliches Handeln durch das BGB auferlegt!
Berni911
Gut,
einigen wir uns darauf, dass der Fragesteller doch bitte mal den gezahlten Preis fürs Heizöl mit dem Durschnittspreis an diesem Tanktag vergleicht und das Ergebnis hier postet!
@Susanne
Ist das Hotel dann nicht von mir beauftragt und auch mein Erfüllungsgehilfe?? <!-- s --><!-- s -->
Grüsse <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Der_Mario
einigen wir uns darauf, dass der Fragesteller doch bitte mal den gezahlten Preis fürs Heizöl mit dem Durschnittspreis an diesem Tanktag vergleicht und das Ergebnis hier postet![/quote:a4c66]
Den Preis könnte ich Dir vermutlich nennen, wenn die NKA vorliegt. Aber wie gesagt, die Hausverwaltung lässt sich diesmal verdächtig viel Zeit. <!-- s --><!-- s -->
Abgesehen davon, wofür ist der Preis hier wichtig? Hätte die HV ihre Aufgabe erfüllt, wären wir vermutlich mit einer Tankfüllung über's Jahr gekommen, so waren es zwei. <!-- s --><!-- s -->
@Susanne
Ist das Hotel dann nicht von mir beauftragt und auch mein Erfüllungsgehilfe??[/quote:a4c66]
Nein, das Hotel ist in dem Fall Schuldner, Du der Gläubiger. Erfüllungsgehilfe ist der, der für den Schuldner tätig wird.
Susanne
Ich weiss auch nicht, warum es Bernie immer um den Preis geht- der ist doch hier völlig egal.
Es stellt sich doch die Frage nach der verbrauchten Menge, wie Mario schon richtig geschrieben hat.
Der_Mario
Hallo zusammen.
Hier mal ein Update zu dem Fall. Nachdem die NKA mit den erwarteten überhöhten Kosten (ich nenne jetzt mal bewusst keine Beträge, da die hier irrelevant sind) bei uns eingetroffen war, haben wir diese einem Anwalt vorgelegt und den Sachverhalt geschildert. Der sagte u. a. folgendes dazu:
Die Belastung des Mieters mit überflüssigen Kosten stellt eine Vertragsverletzung im Sine des § 280 Abs. 1 BGB dar, die den Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatz besteht dann darin, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Mieter von den unnötigen Kosten freizuhalten. Die Betriebskostenabrechnung ist in diesem Fall um die unwirtschaftlichen Kosten zu kürzen.
Sie haben Recht in der Annahme, dass die Hausverwaltung vorliegend gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstoßen hat. Denn bei einem sorgfältigen und wirtschaftlichen Vorgehen wäre die Heizung rechtzeitig auf Sommerbetrieb umgestellt worden und hätte nicht so viel Öl verbraucht.
[/quote:21dc3]
Folglich haben wir natürlich der NKA mit diesen Argumenten (Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Vertragsverletzung im Sine des § 280 Abs. 1 BGB) widersprochen. Nun mal abwarten, welche Reaktion kommt...
Berni911
Hallo Mario,
der von Dir beauftragte Anwalt wird natürlich immer in Deinem Sinne schreiben. Somit hat das für mich keine Aussagekraft ! Die HV wird genau das Gegenteil schreiben und dann stehste wieder am Anfang, erst ein Urteil bringt da Klarheit.
Du musst nachweisen, dass deine Heizung im Sommerbetrieb viel weniger(wirtschaftlicher) arbeitet, als eine Heizung die normal eingestellt ist.!!!! das haste ja noch nicht bewiesen und die Gegenpartei wird dazu bestimmt etwas vorlegen können, wenn es zum Rechtsstreit kommt.
Du hast bisher nur behauptet, dass eine Heizung mit Regelung, nicht in der LAge ist, von selbst zu entscheiden ob Sommer oder Winter ist. Hier mal an den Temperaturaussenfühler denken.
Du hast auch für mich nicht schlüssig erklärt, was den nun Sommer und was (vermutlich) Winterbetrieb ist. Oder wurde vergessen von Frühlingsbetrieb auf Sommerbetrieb umzuschalten <!-- s --><!-- s -->
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Eine Unwirtschaftlichkeit könnte ich dir in drei Minuten im Kopf ausrechnen, wenn z.B. diese Blitzöl oder Notöl oder wie man sowas auch immer bezeichnt, in grosser Menge geliefert wurde. Der Preis ist erheblich höher, als wenn man normal bestellt.
Du hast bei dir einen 12.000 Liter Tank. Wenn der mit diesem teuren Öl vollgekannlt wurde, brauchste nur 12.00 mal die Differenz zu einer normalen Lieferung nehmen und hast deine Unwitschaftlichkeit definiert und dar gelegt.
Wenn aber nur 1000 Liter Blitzöl gekauft wurde und dann ne Woche später nochmals 11.000 Liter zum normalen Preis getankt wurde, so würde ich das machen, dann haste ein Problem und kannst deine Anwaltskosten schön selber zahlen.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Der_Mario
Hallo Berni.
Du musst nachweisen, dass deine Heizung im Sommerbetrieb viel weniger(wirtschaftlicher) arbeitet, als eine Heizung die normal eingestellt ist!!!! das haste ja noch nicht bewiesen und die Gegenpartei wird dazu bestimmt etwas vorlegen können, wenn es zum Rechtsstreit kommt.
Du hast bisher nur behauptet, dass eine Heizung mit Regelung, nicht in der LAge ist, von selbst zu entscheiden ob Sommer oder Winter ist. Hier mal an den Temperaturaussenfühler denken. [/quote:358fb]Du scheinst da was falsch verstanden zu haben. Es geht dabei nicht um die Heizkörper in meiner Wohnung, sondern die Heizungsanlage fürs Haus.
Dass diese alte Heizungsanlage nicht in der Lage ist, selbstständig von Sommer- auf Winterbetrieb umzuschalten, muss ich nicht nachweisen, das ist Fakt. 30 Jahre alte Ölheizungen sind nun mal nicht in der Lage, sich selbst umzuschalten. <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Eine Unwirtschaftlichkeit könnte ich dir in drei Minuten im Kopf ausrechnen, wenn z.B. diese Blitzöl oder Notöl oder wie man sowas auch immer bezeichnt, in grosser Menge geliefert wurde. Der Preis ist erheblich höher, als wenn man normal bestellt.[/quote:358fb]Dass Du das kannst, halte ich für ein Gerücht! <!-- s --><!-- s -->
Noch mal für Dich: es ist hier völlig irrelevant, ob normales Öl, Notöl oder sonst irgendein Öl gekauft wurde. Tatsache ist: in "normalen" Jahren (wenn also umgeschaltet wurde) kommt man in diesem Haus mit einer Tankfüllung hin, im vergangenen Jahr (weil nicht umgeschaltet wurde) waren es zwei. Darin liegt die Unwirtschaftlichkeit!
Und wenn Du richtig gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass die Hausverwaltung (trotz ausdrücklicher anderslautender Anweisung des Vermieters (bevor Du da wieder drauf rum reitest: der wohnt weiter weg)) eben kein Notöl gekauft hat. By the way: eine Ölheizung kann kaputt gehen, wenn im Tank kein Öl mehr vorhanden ist.
Wenn ich also was nachweisen muss, dann die Menge Öl, die sonst in diesem Haus (oder vergleichbaren Objekten) üblicherweise pro Jahr verbraucht wurde. Allerdings haben wir keine Vergleichswerte zu früheren Jahren, da wir erst seit September 2005 dort wohnen.
Berni911
Du scheinst da was falsch verstanden zu haben. Es geht dabei nicht um die Heizkörper in meiner Wohnung, sondern die Heizungsanlage fürs Haus.
Dass diese alte Heizungsanlage nicht in der Lage ist, selbstständig von Sommer- auf Winterbetrieb umzuschalten, muss ich nicht nachweisen, das ist Fakt. 30 Jahre alte Ölheizungen sind nun mal nicht in der Lage, sich selbst umzuschalten.
Klar, dann vergiss es einfach, eine 30 Jahre alte Heizung kann man nicht auf Sommer/Winterbetrieb schalten. Eigentor <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Berni911
Auch darauf eine Antwort,
mach mal deine Klage klar und mors uns das Urteil rüber, ich glaube nicht, dass ich mir weiter Gedanken darüber machen sollte. Wenn du selbst nicht an dein Recht glaubst, dann mach mal. Bis dahin verordne ich Funkstille. <!-- s --><!-- s -->
Der_Mario
Mein liebster Berni,
ganz offensichtlich hast Du den Sachverhalt nicht richtig verstanden oder liest nur die Hälfte. Deshalb stellst Du hier Fragen, die vollkommen irrelevant sind. Und dadurch verkomplizierst du die ganze Sache.
Deshalb extra für Dich hier die Ultra-Kurzfassung:
Durch Verschulden der Hausverwaltung wurde 2006 erheblich mehr Heizöl verbraucht als sonst.[/i:e1367]
Klar, dann vergiss es einfach, eine 30 Jahre alte Heizung kann man nicht auf Sommer/Winterbetrieb schalten. Eigentor <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->[/quote:e1367]"Man" kann schon, nur selbstständig kann sie es nicht. Du musst schon richtig lesen. <!-- s --><!-- s --> (siehe oben!)
mach mal deine Klage klar und mors uns das Urteil rüber[/quote:e1367]Klagen werd ich selbstverständlich erst, wenn keine halbwegs akzeptable Antwort der HV rüberkommt. <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Was haben wir denn hier neuerdings für einen Umgangston? <!-- s --><!-- s -->
Kaum ist man mal 3 Wochen wech...
Berni911
Der Heizölverbrauch schwankt auch von Jahr zu Jahr, je nach Witterung. Warum muss die fehlende Umstellung auf Sommerbetrieb dafür verantwortlich sein? Kann auch ein schlecht eingestellter Brenner sein, keine Wartung..... da würden mir schon genug Gründe einfallen.
Letztlich musst du das beweisen und das haste ja noch nicht einmal hier im Forum geschafft. Also mach deine Klage fertig und dann sehen wir weiter.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Nachtrag:
In einer anderen Frage:
Da stand drinne irgendwas mit Verbräuchen 1.Jahr=55.000 kwh,2.= 55.800 kwh und dann 3.=78.000 kwh
Tja, allein der Beitrag widerspricht deiner Aussage und erschwert dir alles.
Beweise mein Freund!!!!!!!!!!!!!!!!
Der_Mario
Der Heizölverbrauch schwankt auch von Jahr zu Jahr, je nach Witterung. Warum muss die fehlende Umstellung auf Sommerbetrieb dafür verantwortlich sein? Kann auch ein schlecht eingestellter Brenner sein, keine Wartung..... da würden mir schon genug Gründe einfallen.[/quote:0c4ca]Ganz einfach deshalb, weil der Verbrauch naturgemäß im Sommer geringer ist als im Winter. Jedenfalls bei korrekter Umstellung.
Warum soll ich also Tatsachen beweisen müssen? Das ist unsinnig, Berni.
Berni911
Was haste den bis jetzt gemacht und wie ist der Stand der Dinge ?
Der_Mario
Was haste den bis jetzt gemacht und wie ist der Stand der Dinge ?[/quote:b3b2f]Widerspruch gegen diesen Teil der NKA. Warte nun auf Antwort der HV.
Berni911
http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/konfus/p055.gif[/img:a5655]