bo hat diese Frage gestellt
Folgende Situation: Mehrfamilienhaus, 3 Parteien. Die Wohnungstür zu meiner Wohnung weist einen Türbeschlag auf, der eigentlich nur für Zimmertüren gedacht ist, nicht jedoch für eine Eingangstür. Sprich: Der Schließzylinder schließt nicht bündig ab außen und die Verschraubung ist von außen erreichbar.
Bei der Wohnungsübergabe vor ca. 1 Jahr ist mir dies nicht aufgefallen. Erst ein Bekannter hat mich auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Ich habe dann vor ca. einem halben Jahr erstmals um Stellungnahme per Fax beim Vermieter gebeten (recht große Gesellschaft hier). Leider ohne Reaktion, wie auch meine weiteren zwei Schreiben.
Vorletzte Woche habe ich mich dann telefonisch an die Verwaltung gewandt. Dort wurde mir dann mitgeteilt, daß meine "Bitte" nicht so recht nachvollzogen werden könne. Ich habe dann erklärt, daß die Wohnung völlig unzureichend gegen Einbruch gesichert ist, auch auf den damit einhergehenden Ausfall des Versicherungsschutzes durch die Hausrat hingewiesen und um entsprechendes Handeln gebeten.
Ich habe auch angekündigt, sollte ich zu dieser Angelegenheit nichts von hören, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und die Materialkosten dann ggf. mit der Miete zu verrechnen. Bisher ist, wie leider zu erwarten, nichts weiter passiert.
Meine Frage ist jetzt: Darf ich das so einfach machen? Beschlag kaufen, montieren, Rechnungsbetrag mit der Miete verrechnen und die Rechnung beim Vermieter einreichen? Ich brauche für die Montage keinen Handwerker, denn das traue ich mir noch selbst zu. Und Unnötige Kosten müßen nicht verursacht werden.
Danke!