Susanne
Wenn Du Dich im Mietvertrag dazu bereit erklärt hast, darf[/b:7a2fb] er einen Schlüssel für die Wohnung haben.
Er darf die Wohnung aber nur bei "Gefahr in Verzug" auch betreten, d.h. wenn es brennt, ein Wasserrohrbruch etc.
Gibt es keine Vereinbarung im Mietvertrag, dass der Hausmeister einen Zweitschlüssel hat, dann hat der Vermieter Dir alle Schlüssel zur Wohnung zu übergeben. Ansonsten steht es Dir frei, Dein Schloss an der Wohnungsabschlusstür auszutauschen. (ganz einfach, kann ich auch!) Das alte Schloss hebst Du auf und baust es bei Auszug wieder ein.
Dabei solltest Du bedenken, dass bei o.g. "Gefahr im Verzug" Deine Wohnung aufgebrochen werden darf und die Kosten dafür (Tür, Schloss) Dir zu Lasten gehen. Gleichzeitig muss man aber sehen, wie oft sowas vorkommt und dass die Feuerwehr eine Tür schneller mit der Axt aufmacht, als dass der Hausmeister mit dem Schlüssel kommt.
Die Gefahr, dass der Hausmeister sich mal bei Dir umschaut oder aus anderen Anlässen den Schlüssel benutzt ist weitaus grösser!