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Fristen in der Urlaubszeit: So reagieren Sie als Vermieter richtig


Sie wollen Ihrem Mieter die Miete erhöhen oder sogar kündigen. Nur: Der ist just zu diesem Zeitpunkt in Urlaub. Der Postbote, der Ihren Mieter leider nicht antrifft, wirft ihm nur den Postbenachrichtigungszettel über ein wartendes Übergabe-Einschreiben in den ohnehin schon überquellenden Briefkasten.

Was wird jetzt aus Ihrer Frist: Läuft die trotzdem weiter oder macht die mit Ihrem Mieter Urlaub?

Übergabe-Einschreiben gelten erst mit der Abholung als zugegangen

Bei einem Übergabe-Einschreiben ist es so: Das gilt erst mit der Zustellung als zugegangen. Die Frist beginnt also erst dann zu laufen, wenn Ihr Mieter das Schreiben beim Postamt abholt.

Clevere Vermieter schicken deshalb ihre Kündigung mit normaler Post. Nur: Auch das hilft Ihnen bezüglich der Fristen nicht viel weiter, wenn Ihr Mieter im Urlaub ist.

Vermieten Sie mindestens 3 Wohnungen, müssen Sie Ihre Post durchsehen lassen

Die Gerichte sehen das so: Wenn Sie als Vermieter mehrerer Wohnungen in Urlaub fahren, müssen Sie Vorkehrungen dafür treffen, dass Sie rechtserhebliche Erklärungen erreichen. Das gilt natürlich besonders für die Zeit um den 3. Werktag eines Monats, wo Ihnen Kündigungsschreiben Ihres Mieters zugehen könnten.

Genügen Sie dieser Pflicht nicht, müssen Sie sich nach Treu und Glauben so behandeln lassen, als ob Ihnen die Erklärung zum Zeitpunkt des ersten möglichen Abholtermins zugegangen wäre (AG Rendsburg, Urteil v. 22.1.2001 - 18 C 188/00, WM 2001, S. 240). Ansonsten würde sich ja die Kündigungsfrist zulasten Ihres Mieters verlängern.

Wie Sie als Vermieter Ihre Rechte wahren und keine wichtigen Fristen versäumen, finden Sie hier.

Der Vermieter-Tipp:

Als Privatvermieter mit nur maximal 2 Wohnungen müssen Sie bei urlaubsbedingter Abwesenheit nicht mit wichtiger Mieterpost rechnen. Vermietern Sie allerdings 3 Wohnungen, sollten Sie einen Bekannten beauftragen, Ihre Post durchzusehen. Denn schon ab Einwurf in Ihren Postbriefkasten beginnen wichtige Fristen zu Ihren Lasten zu laufen.
Stichwörter: fristen + reagieren + urlaubszeit + vermieter

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